Polizeikommandant Richard Schmidt hat vor den Medien eingeräumt, dass bei der Strafzettelaffäre am Kerenzerberg Fehler gemacht wurden. Es seien jedoch keine rechtlich relevanten Verstöße begangen worden, sagte er. Insgesamt wurden rund 600 Fahrer gebüsst; sieben davon wehrten sich gerichtlich und kritisierten die Positionierung der Beschilderung für eine Tempo-50-Zone.
Das Glarner Obergericht bemängelte ungenaue Angaben seitens der Kantonspolizei sowie fehlerhafte Dokumentationen. Ein Foto, das als Beweis dienen sollte, war möglicherweise von der Polizei verändert worden. Eine interne Untersuchung wurde daraufhin eingeleitet.
Der Bericht zeigt auf, dass das Bild zwar den richtigen Standort darstellt, aber ein halbes Jahr vor den Radarkontrollen gemacht wurde. Weitere Unregelmässigkeiten umfassten eine ungenügende Dokumentation der Verkehrsschilder und einen missverständlichen Strassenplan.
Die Untersuchung ergab, dass die fehlerhaften Angaben auf Überforderungen bei den Polizeiarbeiten in den Rechtsmittelverfahren zurückzuführen sind. Fragen zu möglichen personellen Konsequenzen wurden nicht beantwortet.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) verlangt, dass von jeder Geschwindigkeitskontrolle ein Foto gemacht wird, um bei späteren Verfahren Klarheit über die damalige Beschilderung zu haben. Eine Staatsanwältin bemängelte das Fehlen eines solchen Fotos in den Akten und forderte es nachträglich an. Das Obergericht stellte jedoch fest, dass das Foto nicht um Ostern 2021 entstanden sein konnte; die Bäume auf dem Bild zeigen zu viel Laub.
Der interne Bericht kam zum Schluss, dass das Foto tatsächlich ein halbes Jahr vor den Kontrollen gemacht wurde, nachdem dort ein Velounfall passiert war. Der Bericht beschreibt einen überforderten Polizisten, der in Beweisdokumentation und Kommunikation mit anderen Behörden nicht ausreichend geschult war. Die Frage nach strafrechtlichen Fehlern wurde untersucht und verneint.
Der Fall ist noch am Bundesgericht anhängig.