Laut einem Urteil des Bundesgerichts hätte der Verkehrs-Club Schweiz (VCS) im April 2024 eine Demonstration auf einer gesperrten Strecke der Autobahn A1 bei Lausanne abhalten dürfen. Das Gericht befand, dass das Bundesamt für Strassen durch die Ablehnung des Antrags die Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzte. Der VCS plante eine Veranstaltung mit etwa 1000 Teilnehmern, um den Langsamverkehr zu thematisieren. Das Gericht hob hervor, dass die öffentliche Wirkung der Demonstration nicht unterschätzt werden könne und somit ein breites Publikum erreicht worden wäre.