Der im Vorfeld der Osterfeiertage vorgestellte Gegenentwurf zu den Vorschriften der zweiten Konzernverantwortungsinitiative (KVI) von 2025 zeigt eine beunruhigende Ausweitung bürokratischer Pflichten. Dies deutet auf einen Mangel an wirtschaftlichem Sachverstand in Bundesrat und Verwaltung hin.
Obwohl es seit der Präsentation des Gegenvorschlags mehrere Wochen sind, hat er bisher kaum öffentliche Aufmerksamkeit erregt – ein Umstand, der verwundert, da die Vorschriften im Vergleich zum geltenden Recht einen beispiellosen Ausbau der Bürokratie vorsehen. Darunter fallen umfassendere Prüfpflichten in den Bereichen Soziales und Umwelt, neue Haftungsregelungen für Schweizer Unternehmen sowie die Schaffung einer neuen Bundesbehörde zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften.
Der Gegenvorschlag geht sogar über die deutlich abgeschwächte EU-Richtlinie Omnibus-I von März 2026 hinaus und sollte, ebenso wie die KVI selbst, entschieden abgelehnt werden. Der Bundesrat räumt indirekt in seinem Bericht zur Regulierungsfolgenabschätzung ein, dass nicht klar ist, ob der Gegenvorschlag oder die KVI ihr Ziel einer Verbesserung von Mensch und Umwelt erreichen könnten.
Es gibt berechtigte Zweifel: Trotz eines exponentiellen Anstiegs an Nachhaltigkeitsregulierungen sind globale Treibhausgasemissionen in den letzten Jahrzehnten nicht stabilisiert worden, sondern erreichen weiterhin neue Rekorde. Realisten wissen, dass der Rückgang der globalen Nachfrage nach Öl und Gas erst dann eintritt, wenn alternative Energiequellen durch Innovation oder ernsthafte Energiekrisen günstiger werden als fossile Brennstoffe – eine Entwicklung, die weder durch intensivere Lieferkettenprüfungen noch durch Nachhaltigkeitsberichte von rund 150 Schweizer Unternehmen gefördert wird.
Unternehmen sehen sich bereits einer zunehmenden Bürokratie gegenüber, wobei kleine und mittlere Betriebe überproportional betroffen sind. Allein zur Einhaltung bestehender Nachhaltigkeitsvorschriften geben Unternehmen laut einer Avenir Suisse-Studie jährlich über 130 Millionen Franken aus – hauptsächlich für die Bezahlung von Beratern, die Risiken in Lieferketten identifizieren und umfangreiche Berichte erstellen. Mit den neuen Vorschriften werden diese Bürokratiekosten weiter steigen.
Der Bundesrat äußert sich dazu, dass solche Kosten für Unternehmen tragbar seien – vorausgesetzt, sie können diese auf Kunden überwälzen. In Krisenzeiten jedoch entscheiden gerade diese bürokratischen Kosten über die Wettbewerbsfähigkeit und den Fortbestand eines Unternehmens. Dies trifft insbesondere Schweizer Industrieunternehmen, die bereits unter starkem Kostendruck stehen und zusätzliche Ausgaben oft nicht an Kunden weitergeben können.
Neben direkten Bürokratiekosten drohen bei Annahme der KVI oder des Gegenentwurfs hohe Opportunitätskosten. Arbeitskräfte würden von produktiver Arbeit abgehalten, um bürokratische Aufgaben zu erfüllen. Stattdessen wären ihre Fähigkeiten besser für die Entwicklung neuer Energiequellen oder Recyclingprojekte in Asien und Afrika einsetzbar. So sind sowohl der Gegenvorschlag als auch die KVI nicht nur untauglich, sondern kontraproduktiv.
Hannes F. Baumgartner ist Investment-Professional bei BLR Capital in Zürich.