Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren gegen Gulnara Karimova eingestellt, begründet durch ein dauerhaftes Verfahrenshindernis: Die Tochter des ehemaligen Präsidenten Usbekistans ist ausreisebeschränkt bis zur Ablauf der Verjährungsfrist ihrer Delikte. Am Dienstag informierte der vorsitzende Richter der Strafkammer über diese Entscheidung, da Karimova das Land vor Ende ihrer Freiheitsstrafe nicht verlassen darf, die im Dezember 2028 endet.
Die usbekischen Behörden erlauben es ihr nicht, das Land zu verlassen, bevor ihre Haftstrafe verbüßt ist. Die Verjährungsfrist für die von der Bundesanwaltschaft vorgeworfenen Straftaten – darunter Geldwäscherei, Korruption und Beteiligung an einer kriminellen Organisation – endet im Jahr 2028. Das Gericht hält es daher unter diesen Voraussetzungen für unmöglich, ein Urteil vor Ablauf der Verjährungsfrist zu fällen.