Verschiedene Vorstöße auf nationaler und kantonaler Ebene setzen sich für ein Kopftuchverbot im Klassenzimmer ein, insbesondere bei Lehrerinnen. Begründet wird dies mit Gleichberechtigung von Frauen, der Vermeidung religiöser Einflussnahme und der Notwendigkeit rechtlicher Klarheit. Tatsächlich gilt in vielen Kantonen bereits faktisch ein solches Verbot, gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1997 sowie die konfessionelle Neutralität der Schulen.
Die Rundschau hat muslimische Lehrerinnen zu ihren Erfahrungen befragt. Achoaq Cherif, eine in Basel tätige muslimische Lehrerin mit Kopftuch, berichtet von keinerlei Problemen an ihrer Schule: “Ich halte die Vielfalt der Schule für wichtig, ohne dass Religion im Vordergrund steht oder verborgen wird”, erklärt sie. Sie betont: “Neutralität bedeutet nicht Unsichtbarkeit” und fügt hinzu, dass Lehrerinnen nach ihren Fähigkeiten beurteilt werden sollten und nicht nach ihrem Outfit.
Andere muslimische Frauen sehen jedoch eine Gefährdung der Neutralität in Schulen. Jasmin El-Sonbati, Gymnasiallehrerin ebenfalls aus Basel, argumentiert: “Es kann zu Beeinflussungen kommen, sei es direkt oder indirekt. Solche Einflüsse sollten keinen Platz in einer Schule haben.” Als Tochter einer katholischen Mutter und eines muslimischen Vaters trägt sie kein Kopftuch und ist der Ansicht, dass Lehrerinnen als Vorbilder von auffälligen religiösen Symbolen absehen sollten.
In Einzelfällen führt die Unmöglichkeit, mit Kopftuch zu unterrichten, zum Abbruch des Studiums. Youmna Alzahra brach im Kanton Bern ihr Lehrerstudium ab, nachdem sie erfuhr, dass das Tragen eines Kopftuchs während ihres Praktikums nicht gestattet war. Die PH Bern bezeichnet dies als Einzelfall und betont die Notwendigkeit besserer Information sowie der Selbstverantwortung der Studierenden.
Thomas Minder, Präsident des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH), äußert sich zu den Folgen der Situation im Kontext des Lehrermangels: Studienabbrüche sind bedauerlich. Dennoch hält er religiöse Zeichen im Schulzimmer für unangebracht. Der Verband empfiehlt Lehrerinnen Zurückhaltung beim Tragen solcher Symbole, während Schülerinnen das Recht haben sollen, Kopftuch zu tragen.
Die politische Landschaft ist gespalten, wobei sowohl auf Bundesebene als auch kantonal Vorstöße für ein Kopftuchverbot an Schulen vorliegen. Minder wünscht sich Klarheit in der Debatte: “Es ist an der Zeit, dass das Thema geregelt wird, damit wir uns wieder auf die Bildung konzentrieren können.”