In den letzten Jahren hatten Luzerner Bauern mit langwierigen und komplexen Baubewilligungsprozessen zu kämpfen. Der Kanton Luzern plant nun eine Überarbeitung seiner Praxis in der landwirtschaftlichen Bautätigkeit, wie er am Freitag in einer Mitteilung bekannt gab. Dies erfolgt als Reaktion auf ein neues Bundesgesetz und die Kritik von Bauern.
Der Bundesrat hat im Januar neue Regelungen im Raumplanungsgesetz eingeführt, um den landwirtschaftlichen Bau zu erleichtern. Dazu gehören gelockerte Geruchsemissionsvorschriften und ein Vorrang der Landwirtschaft in der entsprechenden Zone. Die neuen Bestimmungen erweitern die Entscheidungsgrundlage der Bauern bei Baugesuchen.
Um den gesetzlich zugestandenen Spielraum im Kanton Luzern anzuwenden, hat Regierungsrat Fabian Peter (FDP) eine Taskforce ins Leben gerufen. Diese arbeitet seit Oktober 2025 an einer einheitlichen Richtlinie für das Baubewilligungsverfahren. Zudem wird in der nationalen BPUK-Arbeitsgruppe gearbeitet, um Gesetzgebungen zur Landwirtschaft und zum Umweltschutz besser zu koordinieren. Der Kanton betont Peters regelmäßigen Austausch mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband.
Der Kanton möchte den Baubewilligungsprozess beschleunigen und vereinfachen, indem ein Projekt zur Digitalisierung des Verfahrens und Vereinfachung der rechtlichen Grundlagen im Juni 2025 gestartet wurde. Das Bewusstsein für die Komplexität und Verlangsamung in den letzten Jahren ist laut Kanton gegeben. Luzern zählt zu einem bedeutenden Agrarkanton, wobei über 53 Prozent seiner Fläche landwirtschaftlich genutzt werden. Dennoch bleibt der Umweltschutz ein wichtiger Aspekt, sodass Gesetze und Verordnungen stets Interessen abwägen müssen.
Verwendete Quellen: Medienmitteilung des Kantons, Webseite des Kantons, Medienarchiv zentralplus.