Die berufliche Vorsorge, auch als zweite Säule bekannt und unter dem Bundesgesetz zur Beruflichen Vorsorge (BVG) geregelt, ist ein wesentlicher Bestandteil der Rentenversicherung in der Schweiz. Die Altersvorsorge gliedert sich in drei Bereiche: die AHV (erste Säule), die Pensionskasse oder das BVG (zweite Säule) und das individuelle Sparen fürs Alter (dritte Säule). Erstere soll 60 bis 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens abdecken. Für mehr finanzielle Sicherheit im Alter kann zusätzlich in der dritten Säule vorgesorgt werden.
Im Gegensatz zur zweiten Säule, bei der individuell je nach Einkommen gespart wird, basiert die AHV auf einem Umlageverfahren: Aktive Arbeitnehmer finanzieren die Renten der heutigen Pensionäre. Beschäftigte und Unternehmen teilen sich die Beiträge, während Selbstständige alleine aufkommen müssen. Die AHV-Rente liegt zwischen 1260 und maximal 2520 Franken pro Person, wobei verheiratete Paare bis zu 150 Prozent des Maximalbetrags erhalten können.
Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von über 22’680 Franken sind BVG-pflichtig. Beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zahlen monatlich in die Pensionskasse ein, wobei der Betrag mindestens dem gesetzlichen Prozentsatz entspricht. Das angesparte Kapital wird jährlich verzinst, basierend auf einem gesetzlichen Mindestzinssatz, was bis zur Pensionierung zu einer beachtlichen Summe führen kann.
In der dritten Säule besteht die Möglichkeit, steuerlich absetzbar für das Alter vorzusorgen. Der Höchstbetrag liegt bei 7258 Franken jährlich für Angestellte und bei 36’288 Franken für Selbstständige. Die Einzahlungen können auf einem speziellen Konto oder in Fonds-Sparplänen erfolgen, wobei beim Bezug ab 60 Jahren Steuern anfallen – diese sind jedoch geringer als während der Erwerbsphase.
Bei Pensionierung stehen dem Versicherten verschiedene Optionen offen: Kapitalauszahlung ohne Rente oder lebenslange Rentenzahlungen. Der Umwandlungssatz, der bei 6.8 Prozent liegt (für den obligatorischen Teil), bestimmt die Höhe der lebenslangen BVG-Rente. Bei einem angesparten Betrag von 500’000 Franken beträgt die jährliche Rente etwa 25’000 Franken.
Für Niedriglohnbezieher oder Teilzeitbeschäftigte kann es jedoch zu einer unzureichenden Ansparrate kommen, da das BVG nur den Lohn über dem Koordinationsabzug von 26’460 Franken abdeckt. Einige Pensionskassen passen diesen Abzug an, um niedriger bezahlte Arbeitsverhältnisse besser zu berücksichtigen.
Vor der Pensionierung kann das in der zweiten oder dritten Säule angelegte Kapital unter bestimmten gesetzlich definierten Bedingungen entnommen werden. Die Steuerzahlung für diesen Betrag muss aus anderen Einkünften erfolgen.