Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat sich nach einer öffentlichen Anhörung Ende März für die Unterstellung des EU-Vertragspakets unter das obligatorische Referendum ausgesprochen. Die Expertenmeinungen waren damals in der Frage, ob ein Volks- und Ständemehr erforderlich sei, stark divergent. Die Kommission fordert nun eine Verfassungsanpassung bezüglich der Bilateralen III, wie aus einer auf der Parlamentsseite eingereichten parlamentarischen Initiative hervorgeht. Die Entscheidung liegt als nächstes in den Händen der Schwesterkommission des Nationalrats. Es soll sichergestellt werden, dass alle notwendigen Erlasse und Änderungen von Bundesgesetzen zur Umsetzung der EU-Abkommen erst in Kraft treten, wenn die Verfassungsänderung vom Volk und den Ständen angenommen wurde. Damit soll die Debatte über ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum sui generis beendet werden. Die SPK-S unterstützt damit den Vorschlag des Juristen Stefan Schmid, der Ende März einen Widerspruch zwischen Bundesverfassung und Vertragspaket hinsichtlich der Personenfreizügigkeit festgestellt hatte. Schmid schlug vor, die Verfassung durch eine Übergangsbestimmung zu ergänzen, was eine Verfassungsänderung erfordern würde. Jede solche Änderung benötigt ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen, einem Ansatz, für den sich nun auch die Ständeratskommission ausgesprochen hat. Diese Entscheidung wird als nächstes Gegenstand der Beratungen in der Schwesterkommission des Nationalrats sein. SRF 4 News, 06.05.2026, 11:30 Uhr