Die Schweiz könnte künftig erhebliche Zusatzkosten tragen, wenn sie für arbeitslose EU-Grenzgänger aufkommt. Eine erste Kostenschätzung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sieht jährliche Mehrbelastungen von 600 bis 900 Millionen Franken vor.
Die bisherigen Beiträge der in der Schweiz arbeitenden Grenzgänger belaufen sich auf rund 600 Millionen Franken im Jahr an Lohnabgaben zur Arbeitslosenversicherung (ALV). Aktuell überweist die Schweiz etwa 300 Millionen Franken an den Wohnsitzstaat bei Arbeitslosigkeit dieser Personen. Mit der geplanten EU-Reform wäre die Schweiz jedoch vollständig für arbeitslose Grenzgänger verantwortlich, was die Ausgaben auf bis zu 900 Millionen oder sogar 1,2 Milliarden Franken steigen lassen könnte.
Die Schätzungen des Seco sind mit Unsicherheiten behaftet, da bisher wenig über Arbeitslosigkeit und andere Aspekte bei Grenzgängern bekannt ist. Derzeit pendeln rund 410.000 Personen in die Schweiz ein, hauptsächlich aus Frankreich.
Die Reform der EU zielt darauf ab, die Koordinierung nationaler Sozialversicherungen zu verbessern, was besonders für den freien Personenverkehr relevant ist. Für Nicht-EU-Mitglied wie die Schweiz sind die Konsequenzen jedoch erheblich. Derzeit tragen Wohnsitzstaaten Arbeitslosengelder bei Grenzgängern; die Schweizer ALV erstattet nur die Leistungen der ersten Monate. Mit der Reform würde der zuletzt arbeitende Staat für Ansprüche verantwortlich.
Grenzgänger müssten unter bestimmten Umständen dieselben Rechte wie inländische Arbeitslose erhalten, was auch eine aktive Jobsuche in der Schweiz erfordert. Alternativ könnten sie sich im Heimatland umstellen und bis zu sechs Monate lang Leistungen beziehen.
Die EU hat dem Systemwechsel zugestimmt; das EU-Parlament wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien entscheiden, während die endgültige Regelung bis Ende 2026 erwartet wird. Die Schweiz steht möglicherweise unter Druck, diese Reform zu übernehmen.
Die Entscheidung liegt letztendlich beim Parlament oder bei einem Referendum durch das Stimmvolk. Angesichts der politischen Lage könnte die SVP ein Referendum anstrengen. Dieser Fall zeigt auch, dass die bilateralen Beziehungen zur Schweiz in EU-Entscheidungsprozessen nicht immer prioritär behandelt werden.