Im Kanton Luzern steht die Praxis, dass auch minderjährige Kinder in die Berechnung der Kirchensteuer einbezogen werden, auf dem Prüfstand. Die FDP möchte diese Regelung überdenken und hat eine entsprechende Anfrage eingereicht. Der Kantonsrat Beat Tanner aus Kriens ist Initiator dieses Vorstoßes, mit dem er von der Regierung eine Klärung darüber verlangt, ob die gegenwärtige Vorgehensweise noch zeitgemäß und sachgerecht ist.
Im Mittelpunkt der Forderungen steht die Frage, weshalb Kinder unabhängig von ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Kirchensteuer beitragen. Diese Praxis basiert auf dem Kopfprinzip in Kombination mit der Familienbesteuerung. Dies führt dazu, dass Familien mit mehreren konfessionszugehörigen Kindern stärker belastet werden, obwohl die Kinder kein eigenes Einkommen erzielen.
Die FDP hinterfragt daher die Verhältnismässigkeit der aktuellen Regelung und möchte von der Regierung wissen, inwiefern diese mit dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit übereinstimmt. Zudem wird erörtert, ob es sachlich gerechtfertigt ist, Minderjährige steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie keinen eigenen Beitrag zur Steuerkraft leisten.
Im Vorstoss werden auch mögliche Konflikte mit Grundrechten thematisiert, darunter die Religionsfreiheit, der Persönlichkeitsschutz sowie der Datenschutz. Die FDP fordert, dass die Regierung die bestehende Regelung überprüft und alternative Modelle in Betracht zieht. Ein denkbares Modell wäre eine Lösung, bei der die Kirchensteuer ausschließlich von den Eltern entrichtet wird.
Die Partei betont, dass es ihr Ziel sei, sicherzustellen, dass steuerliche Regelungen nachvollziehbar, gerecht und verfassungskonform bleiben – insbesondere dort, wo Religion und Minderjährige eine Rolle spielen.