Nach dem verheerenden Brandanschlag in einem Postauto in Kerzers, bei dem sich der Täter selbst in die Luft jagte und fünf weitere Menschen tötete, plant der Freiburger Staatsrat die Umsetzung von Hilfsmaßnahmen für die Opfer und deren Angehörige. Diese Unterstützungsleistungen basieren auf dem Bundesgesetz über die Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG), welches kantonale Hilfeformen vorsieht, darunter Soforthilfe, längerfristige Unterstützung, Entschädigung und Genugtuung.
Sollten diese Maßnahmen als unzureichend eingestuft werden, behält sich der Staatsrat vor, beim Bund eine Anfrage für besondere finanzielle Hilfe zu stellen. Die Soforthilfe soll dringende Bedürfnisse wie Unterkunftskosten, Reise-, Transport- oder Therapiekosten decken und ist unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen.
Die längerfristige Unterstützung richtet sich ebenfalls auf diese Notwendigkeiten, jedoch abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Begünstigten. Die Entschädigung soll primär Verdienstausfälle bis zu einem Maximum von 130’000 Franken ausgleichen, wobei die Höhe vom Einkommen des Opfers abhängt.
Die Genugtuung ist als Anerkennung für immaterielles Leid und psychische Belastungen gedacht, mit einer maximalen Summe von 76’000 Franken für das Opfer und bis zu 38’000 Franken für die Angehörigen. SRF 4 News berichtete darüber am 01.04.2026 um 12 Uhr.