Die Herzklinik des Universitätsspitals Zürich steht unter massiver Kritik aufgrund eines mutmaßlichen Systemversagens zwischen 2016 und 2020. Laut einer Mitteilung der Spitalleitung vom Dienstag könnten dadurch etwa 70 Menschen das Leben verloren haben.
Die juristische Aufarbeitung hat nun begonnen. Brigitte Tag, Professorin für Straf- und Medizinrecht an der Universität Zürich, beschreibt den Fall als aussergewöhnlich und bezeichnet dessen Auswirkungen als erdbebenartig im Bereich des Medizin- und Gesundheitswesens in der Schweiz.
Zur Klärung von Konsequenzen, Disziplinarmassnahmen sowie strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Haftungsfragen ist nun die Zeit gekommen. Tag betont die Rolle des Kantons: “Der Kanton Zürich steht in der Verantwortung, da das Universitätsspital eine kantonale Einrichtung ist, was staatliche Haftung nach sich ziehen kann.” Bei der Vorstellung des Untersuchungsberichts wurden diese Fragen jedoch noch nicht abschließend beantwortet. Hinterbliebene und Patienten können sich an eine Hotline wenden.
André Zemp, Präsident des Spitalrats, äußert bezüglich Haftung: “Es könnte durchaus zu Haftungsfragen kommen, die wir mit der Versicherung klären müssen. Bislang gibt es jedoch keine verbindlichen Zusagen für finanzielle Entschädigungen.”
Der Bericht wirft auch Fragen nach der Rolle des Kantons Zürich auf. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli betont die damaligen gesetzlichen Grenzen und erwähnt, dass Reformen bereits umgesetzt wurden. Sie wurde Ende Januar 2020 über die Vorgänge informiert und reagierte daraufhin schnell.
Auf die Frage nach einem stärkeren Druck durch den Kanton antwortet Rickli: “Wir haben Fehler behoben, indem wir den Spitalrat neu besetzt und ein neues Universitätsgesetz eingeführt haben. Ein Kulturwandel wurde angestoßen, einschließlich der Ernennung einer neuen CEO und eines neuen Leiters der Herzchirurgie, Omer Dzemali. Die gesetzlichen Möglichkeiten für eine Administrativuntersuchung waren damals begrenzt, dies ist nun geändert.
Der Untersuchungsbericht beschreibt die damaligen Zustände und mögliche Behandlungsfehler, bewiesen im Sinne des Strafrechts oder bezüglich Haftungsfragen ist damit jedoch noch nichts. Diese Aufarbeitung beginnt erst.
Rechtsanwalt André Wernli erläutert, dass Patienten mit mehreren Jahren Prozessdauer rechnen müssen, da die Verfahren hochkomplex sind und medizinische Gutachten erforderlich machen. Häufig wird eine aussergerichtliche Einigung angestrebt; doch selbst dann können Gerichtsverfahren 5 bis 10 Jahre dauern.
Das Parlament hat 2019 ein Integritätsgebot für Medizinprodukte beschlossen, das früher nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel galt. Der Bundesrat will eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geben.
Für das Unispital stellt sich die Frage der freiwilligen Entschädigung Geschädigter ohne Gerichtsprozess. Die Institution betont, dass ein speziell eingesetzter Beirat die Fälle prüfen werde. Im Fall eines Rechtsstreits müsse ein direkter Zusammenhang zwischen Behandlung und körperlichem Schaden bewiesen werden, erklärt Wernli.
Aktuell sind sowohl die Herzklinik als auch das gesamte Universitätsspital auf hohem Niveau. Die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit mit zahlreichen Todesfällen wird jedoch langwierig und ist von ungewissem Ausgang.