Im Zeichen einer seltenen öffentlichen Veranstaltung begrüßte Kommissionspräsidentin Heidi Z’graggen um 9:15 Uhr die Anwesenden und die im Internet zugeschaltete Öffentlichkeit. Eine solche Übertragung von Sitzungen ist eine Ausnahmeerscheinung.
Im Mittelpunkt stand ein Vorentscheid über das EU-Vertragspaket, insbesondere ob ein fakultatives Referendum mit Volksmehr oder ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr angewendet werden soll. Der Bundesrat favorisiert das Volksmehr, da dies die Zustimmungschancen erhöht, während ein Ständemehr eine Ablehnung wahrscheinlicher macht.
Die Kommissionsmitglieder hielten sich bei ihren Fragen an juristische Aspekte, wobei Befürworter und Gegner der EU-Verträge die Diskussion bestimmten. Z’graggen zeigte sich mit dem Verlauf zufrieden: „Wir verlassen damit den Schattenbereich und zeigen transparent, wie gründlich wir unsere Arbeit vornehmen.“
Prof. Andreas Glaser von der Universität Zürich argumentierte für ein obligatorisches Referendum aufgrund der weitreichenden Auswirkungen des Vertragspakets: „Anhand der bisherigen Praxis beim EWR liegt nahe, dieses Paket einem obligatorischen Referendum zu unterziehen.“
Stefan Schmid, Professor für Staatsrecht an der Universität St. Gallen, sah die Bedingungen für ein obligatorisches Referendum als nicht erfüllt an, schlug aber das Ständemehr vor, um einen Verfassungskonflikt in Bezug auf Artikel 121a zu lösen.
Astrid Epiney von der Universität Freiburg widersprach Schmid: „Ihr Vorschlag ist riskant. Die Bundesverfassung legt fest, dass völkerrechtliche Verträge genehmigt werden, nicht aber mit Übergangsbestimmungen verknüpft.“
Historiker Oliver Zimmer kritisierte die Kommunikationsstrategie des Bundesrats und plädierte für das Ständemehr: „Mit Slogans wie ‹Bilaterale III› soll das fakultative Referendum ohne Ständemehr durchgesetzt werden, was anhand der umfangreichen Berichte ersichtlich wird.“
Adrian Vatter, Politologe von der Universität Bern, warnte vor den Konsequenzen eines Ständemehrs: Es sei notwendig, dass das Volks-Ja mindestens 55 Prozent erreicht, damit auch das Ständemehr überwunden wird. Er befürchtete, dass städtische und westschweizerische Kantone von den ländlichen Deutschschweizer Kantonen übergangen werden könnten.
Vatter plädierte für ein Volksmehr, um eine potenzielle Konfliktsituation zwischen Volks- und Ständemehr zu vermeiden: „Ein solcher Konflikt könnte das politische System destabilisieren.“
Die Anhörung offenbarte, dass es fundierte Fachargumente für beide Referendumstypen gibt. Letztlich wird die Entscheidung jedoch politisch getroffen – und zwar hinter geschlossenen Türen.