Eine Änderung des Strafgesetzbuches soll es Zivilpersonen erlauben, in Friedenszeiten ohne die Befürchtung von strafrechtlichen Konsequenzen zur Verweigerung des Militärdienstes aufzurufen. Die Rechtskommission des Ständerates strebt diese Anpassung an, um die Meinungsfreiheit zu stärken.
Der Entwurf sieht vor, dass Zivilpersonen in Friedenszeiten straffrei bleiben würden, wenn sie zur Dienstverweigerung aufrufen. Dies teilte der Ständerat am Mittwoch mit und betonte gleichzeitig, dass Militärangehörige weiterhin für solche Aufrufe belangt werden können.
Im Vergleich zu einer 2021 von Mathias Zopfi (Grüne/GL) eingereichten parlamentarischen Initiative verzichtet die Kommission darauf, das Militärstrafgesetz anzupassen. Der Vorschlag soll die Meinungsfreiheit fördern und gleichzeitig den Wehrwillen wahren, wie die RK-S mitteilte.
Derzeit sieht das Strafgesetzbuch sowie das Militärstrafgesetz vor, dass Personen, die andere zu Ungehorsam oder Dienstverweigerung verleiten, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße unterliegen können. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 27. August.