Die Debatte um das Verbot von Kopftüchern im Unterricht gewinnt an Fahrt, da verschiedene Vorstösse auf nationaler und kantonaler Ebene diese Forderung unterstützen. Insbesondere die Trageweise des Kopftuchs durch Lehrerinnen steht unter Druck. Begründet wird dies mit der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen, dem Verhindern religiöser Einflüsse und der Notwendigkeit rechtlicher Klarheit. In vielen Kantonen existiert ein faktisches Kopftuchverbot, gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil aus 1997 sowie die konfessionelle Neutralität der Schulen.
Die Rundschau hat muslimische Frauen befragt, die von diesen Vorschriften betroffen sind. Achoaq Cherif, eine Lehrerin mit Kopftuch in Basel, berichtet, dass an ihrer Schule keine Probleme aufgetreten seien. Sie setzt sich für ein vielfältiges Schulsystem ein, das Religion nicht versteckt oder hervorhebt: “Neutralität ist nicht gleichbedeutend mit Unsichtbarkeit”, so Cherif, “als Lehrerin wird meine Leistungsfähigkeit anhand meiner Kompetenzen beurteilt und nicht an meinem Kleidungsstil.” Sie kritisiert, dass die Diskussion über Neutralität auf ihr Kopftuch reduziert werde.
Jasmin El-Sonbati, Gymnasiallehrerin in Basel und Tochter einer katholischen Mutter sowie eines muslimischen Vaters, sieht in der Trageweise des Kopftuchs durch Lehrerinnen eine Gefahr für die Neutralität der Schule. Sie befürchtet religiöse Beeinflussungen bei Kindern und Jugendlichen: “Das sollte keinen Platz haben in der Schule”, sagt sie. Auch El-Sonbati, die selbst kein Kopftuch trägt, meint, Lehrpersonen sollten auffällige religiöse Symbole meiden, da sie eine Vorbildrolle einnehmen.
Die Regelung gegen das Tragen von Kopftüchern durch Lehrerinnen führt in manchen Fällen dazu, dass Studierende ihr Lehramtsstudium abbrechen. So hat Youmna Alzahra aus dem Kanton Bern ihren Berufswunsch aufgeben müssen, nachdem sie während eines Praktikums erfuhr, dass das Kopftuch dort nicht gestattet ist. Die PH Bern bestätigt einen solchen Einzelfall und betont die verbesserte Informationspolitik sowie die Eigenverantwortung der Studierenden.
Thomas Minder, Präsident des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH), bedauert Studienabbrüche im Kontext eines Lehrpersonalmangels. Er hält religiöse Zeichen in Schulen jedoch für unangebracht, um Bildung wertneutral zu gestalten. Der VSLCH empfiehlt Lehrerinnen Zurückhaltung beim Tragen religiöser Symbole, während Schülerinnen das Recht haben sollen, Kopftücher zu tragen.
Politisch besteht keine Einigkeit: Sowohl auf Bundesebene als auch kantonal liegen Motionen vor, die ein Verbot für Schülerinnen verlangen. Minder wünscht sich eine klare Regelung, um Debatten über dieses Thema zu beenden und den Fokus wieder auf Bildung legen zu können.