Die Festnahme von vier Mitgliedern eines kriminellen Netzwerks hat die Bündner Behörden in die Kritik gebracht. Das Justizdepartement des Kantons hat den Fall überprüft und kam zu einem umstrittenen Ergebnis bezüglich der Personenfreizügigkeit.
Am 23. Februar gelang es einem internationalen Ermittlerteam, ein ausgeklügeltes Geldwäschesystem für die Camorra und die ’Ndrangheta aufzudecken. Sie entdeckten Scheinfirmen, gefälschte Rechnungen und Luxusinvestitionen zur Verheimlichung von Kokain-Gewinnen in Millionenhöhe, die über Frankreich, Italien, Belgien und die Schweiz verteilt wurden. In einer koordinierten Aktion verhafteten Polizeikräfte sieben Personen und beschlagnahmten Vermögenswerte entlang der Côte d’Azur sowie in der Schweiz und Italien.
In der Schweiz wurde der Fall besonders kontrovers diskutiert. Vier Verhaftete besaßen eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Graubünden, was ihnen legale Tätigkeit in der Gemeinde Roveredo ermöglichte. Sie hatten von dort aus ihre kriminellen Aktivitäten in Europa organisiert.
Besonders bemerkenswert ist, dass einer der Verhafteten, ein 52-jähriger Italiener, zuvor im Tessin abgelehnt worden war, weil er eine Vorstrafe hatte. Im Graubünden stellte er jedoch erfolgreich ein Gesuch und bekam die Bewilligung.
Nach Bekanntwerden des Falls im Februar reagierte der Vizegemeindepräsident von Roveredo, Decio Cavallini, empört: Die Tatsache, dass Personen mit solchen Vorstrafen so leicht eine Bewilligung erhielten, sei unbegreiflich. Daraufhin kritisierte die Gemeinde im offenen Brief das Migrationsamt in Chur.
Das Bündner Justizdepartement hat den Fall untersucht und am Mittwoch durch den Justizdirektor Peter Peyer Entlastung für seine Behörden verkündet: Die Entscheide seien korrekt gewesen. Dennoch sieht Peyer Probleme bei rechtlichen Schranken und fehlenden Ressourcen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Ein zentraler Aspekt war die Personenfreizügigkeit mit der EU: Die Bündner waren nicht über die abgelehnte Bewilligung im Tessin informiert. Im Gegensatz zu den Tessinern forderten sie keinen Strafregisterauszug, was durch das Freizügigkeitsabkommen geregelt ist.
Das Tessin verlangt seit 2015 von EU-Bürgerinnen und Bürgern einen solchen Auszug, obwohl dies gegen das Abkommen verstößt. Im April 2022 informierten die Tessiner das Bündner Migrationsamt über den abgewiesenen Antrag des Italieners.
Das Bündner Amt griff jedoch nicht ein: Die Vorstrafe lag bereits sieben Jahre zurück, was nach EU-Recht eine Fernhaltemassnahme ausschloss. Auch der Sohn des 52-Jährigen kam erst im September 2022 nach Graubünden; bei ihm gab es keine Verdachtsmomente.
Erst Anfang Februar 2023 meldete sich das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit Informationen zu den Ermittlungen. Die Bündner hatten juristisch wenig Handhabe und befürchteten, die Ermittlungen zu gefährden, falls sie eingriffen.
Peter Peyer betonte die Notwendigkeit der Sensibilisierung aller Behörden für organisierte Kriminalität. Der Fall betrifft nicht nur Graubünden oder das Tessin, sondern die gesamte Schweiz. Die politischen Auswirkungen sind noch unklar: Eine Strategie zur Bekämpfung wurde vom Bundesrat im Dezember 2025 genehmigt; ein Nationaler Aktionsplan soll bis Jahresende folgen.