Die geplante Reform AVS 2030 zielt darauf ab, vorzeitige Pensionierungen zu vermindern, sieht jedoch keine Anhebung des Referenzalters vor. Dies ist Teil eines Vorschlags des Bundesrates, der heute das Revisionprojekt zur Konsultation stellt und auf eine Entscheidung des Parlaments bezüglich der Finanzierung einer 13. Altersrente wartet. In den kommenden Jahren werden viele Angehörige der Baby-Boom-Generation das Rentenalter erreichen. Diese demografische Wende stellt erhebliche Herausforderungen für die AVS-Kassen dar. Mit der Reform soll die Versicherung modernisiert und an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden, zumindest für den Zeitraum 2030 bis 2040, wie das Exekutivorgan in einer Mitteilung heute erklärt.