Die finanzielle Planung nach dem Renteneintritt birgt Risiken, da Finanzinstitute oft ihre eigenen Interessen über die ihrer Kunden stellen. Versicherte stehen vor einer entscheidenden Wahl: Soll das in der Pensionskasse angesammelte Vermögen als Rente oder Kapital bezogen werden? Oder ist eine Kombination sinnvoller? Diese Entscheidung ist endgültig und betrifft meist den größten Teil des Vermögens eines Versicherten.
Im Jahr 2024 wählten von denen, die neu von einer Schweizer Pensionskasse Leistungen bezogen, 45 Prozent ausschließlich den Kapitalbezug. 36 Prozent entschieden sich für eine Rente und 19 Prozent für eine Mischform. Finanzinstitute neigen laut Reto Spring, einem unabhängigen Finanzplanungsexperten, dazu, Kapitalbezüge zu empfehlen, um das Vermögen anschließend selbst verwalten zu können, obwohl dies nicht immer im besten Interesse der Kunden ist.
Die Rente bietet Planungssicherheit und Absicherung des Partners nach dem Tod des Versicherten. Finanzinstitute haben jedoch keinen Anreiz zur Beratung bei Wahl der Rentenoption. Die Entscheidung hängt von individuellen Umständen ab, da der Kapitalbezug Flexibilität ermöglicht, laut Marcel Eigenmann.
Ein weiterer Faktor ist die Vererbbarkeit des Vermögens: Beim Kapitalbezug kann das Vermögen vererbt werden. Es ist entscheidend sicherzustellen, dass Grundbedürfnisse mit AHV- und Pensionskassenrenten gedeckt sind, um den Rest als Kapital zu beziehen.
Die demografische Entwicklung sowie niedrige Zinsen erschweren es vielen Versicherten, ihren Lebensunterhalt im Alter allein durch Renteneinkünfte zu bestreiten. Laut Spring deckt die Pensionierungskostenschätzung von 80 Prozent der bisherigen Ausgaben nur einen Richtwert ab.
Die Gefahr eines Kapitalverbrauchs besteht insbesondere bei einer niedrigen Lebenserwartung oder unzureichender Vorsorge für das “Langlebigkeitsrisiko”. Bei Selbstverwaltung des Kapitals sollte man auf Anlageerfahrung und höhere Verwaltungsgebühren achten. Zudem ist die zukünftige persönliche und familiäre Situation zu berücksichtigen.
Die Erwartung von Steuervorteilen beim Kapitalbezug entpuppt sich oft als trügerisch, da jährlich Vermögenssteuer anfällt und bei Investitionen Einkommenssteuern auf den Erträgen zu zahlen sind. Das führt dazu, dass der anfängliche Steuervorteil über die Zeit schwindet.