Nach den mutmaßlichen Übergriffen in verschiedenen Kitas stehen die Opfer zwischen null und vier Jahren. Wie Kinderschutz Schweiz berichtet, ist es schwierig, bei Kindern dieses Alters Anzeichen sexuellen Missbrauchs zu erkennen, da typische Symptome wie Schlafstörungen oder Einnässen auch natürliche Phänomene sein können. “Diese Verhaltensweisen könnten im frühkindlichen Alter vorkommen und sprechen noch keine Sprache für sexualisierte Gewalt”, erklärt Regula Bernhard Hug, Direktorin von Kinderschutz Schweiz.
Ein verändertes Verhalten sei oft der einzige Hinweis, bemerkt sie. Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt, stimmt dem zu und betont die Notwendigkeit, dass Erwachsene auf starke Wesens- oder Verhaltensänderungen achten sollten. “Es ist ein Mythos, dass es klare Anzeichen gibt. Wir müssen genau hinschauen und dürfen bei Verdacht niemals allein bleiben”, so Lavoyer.
Bei einem Verdachtsfall rät der Kinderschutz sowie die Beratungsstelle Castagna zu bestimmten Maßnahmen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Sexualerziehung, die Kinder ermächtigt. “Kinder sollten lernen, dass ihre Genitalien ein natürlicher Teil ihres Körpers sind”, sagt Bernhard Hug. Lavoyer empfiehlt, alltägliche Situationen wie das Umziehen zu nutzen, um kindgerecht über Nähe und Grenzen aufzuklären.
Regula Bernhard Hug hebt hervor, dass Kitas durch Schutzkonzepte zur Prävention beitragen können. “Eine Institution ist nicht machtlos gegenüber sexualisierter Gewalt”, sagt sie und erwähnt, dass etwa Regelungen getroffen werden könnten, die verlangen, dass Kinder immer zu zweit gewickelt werden.
Eltern sollten laut Lavoyer nach den Schutzkonzepten der Kita fragen. “Diese Informationen stehen ihnen zu. Dennoch müssen wir anerkennen, dass auch die besten Konzepte keinen vollkommenen Schutz garantieren können”, ergänzt sie.
Lavoyer kritisiert zudem das bestehende System rund um den speziellen Strafregisterauszug, der an pädagogische Institutionen übermittelt werden muss. “Diese Auszüge werden nicht immer eingefordert oder nur einmalig erhoben”, sagt sie. Zudem seien laufende Untersuchungen im Auszug nicht vermerkt, was eine Lücke darstellt, da Beschuldigte in dieser Zeit umziehen und neue Stellen mit Kindern annehmen könnten.
Lavoyer schlägt vor, dass auch laufende Verfahren in den Sonderprivatauszug aufgenommen werden sollten.