Eine Studie der Universität St. Gallen (HSG) schlägt vor, dass die Schweiz bis 2026 aus der OECD-Mindeststeuer austritt. Diese Empfehlung kommt von der Schweizerisch-Amerikanischen Handelskammer und wird durch aktuelle Entwicklungen begründet. Seit der Volksabstimmung 2023 hat sich das internationale Umfeld verändert, da weniger Staaten als erwartet teilnehmen – darunter die USA, was den Charakter des Projekts von global zu EU-zentriert wandelt.
Peter Hongler, Professor für Steuerrecht an der HSG und Autor der Studie, sieht rechtliche Risiken in der aktuellen Umsetzung. Er argumentiert, dass die Verordnung zur Mindeststeuer vor dem Bundesgericht angefochten werden könnte und möglicherweise als verfassungswidrig eingestuft wird. Dies wäre besonders relevant, da die OECD-Regeln eine unbestimmte Anzahl von Rechnungsstandards erlauben, was gegen das Legalitätsprinzip verstößt.
Hongler sieht zudem volkswirtschaftliche Risiken: Die USA haben durch die “Big Beautiful Bill” ihr Steuerklima verbessert und sind unter dem Side-by-Side-Ansatz von der OECD-Mindeststeuer ausgenommen. Dies könnte dazu führen, dass US-Konzerne mit Tochtergesellschaften in der Schweiz Aktivitäten verlagern, was die Schweizer Gewinnsteuereinnahmen um rund 1,25 Milliarden Franken schmälern könnte.
Als Alternative zur Mindeststeuer schlägt Hongler vor, dass die Schweiz eine eigene nationale Ergänzungssteuer einführen sollte. Dies würde der Schweiz mehr steuerliche Autonomie ermöglichen und möglicherweise Schweizer Unternehmen vor ausländischer Nachbesteuerung schützen.
Andere Wirtschaftsverbände widersprechen jedoch dieser Empfehlung. Frank Marty von Economiesuisse betont, dass ein Austritt als nachteilig angesehen wird und die Risiken höher als der potenzielle Nutzen sind. Martin Hess von Swissholdings fügt hinzu, dass ein Ausstieg keine Vorteile für Schweizer Unternehmen mit sich bringen würde; sie müssten weiterhin Steuern zahlen, eventuell durch Nachbesteuerung im Ausland.
Hess befürchtet zudem administrative Mehrbelastungen und Rechtsunsicherheiten, insbesondere durch Gegenmaßnahmen aus der EU. Swissholdings schlägt stattdessen vor, die Attraktivität innerhalb der bestehenden OECD-Regeln zu steigern, beispielsweise durch neue steuerliche Abzugsmöglichkeiten für wirtschaftlich substanzstarke Unternehmen.