Die weitreichende Abstimmung dieses Jahrzehnts erfordert eine breite Mitwirkung sowohl entlang der A1 als auch in den entferntesten Regionen. An vielen Orten in der EU-kritischen Schweiz wird seit Monaten diskutiert: «Warum braucht es für scheinbar unbedeutende Themen ein doppeltes Mehr, während bei neuen EU-Verträgen nur ein einfaches reicht?» Rechtsexperten könnten diese Frage als naiv empfinden und darauf hinweisen, dass Volksinitiativen gemäß der Bundesverfassung sowohl das Volks- als auch das Ständemehr benötigen. Im Gegensatz dazu steht die Meinung des Bundesamtes für Justiz sowie zahlreiche Abhandlungen von Staatsrechtler*innen: Neue EU-Verträge erfordern kein Ständemehr. Trotzdem gibt es eine zunehmende Anzahl an Rechtsexperten, die das Ständemehr ebenso stark befürworten. In dieser Woche hat sich Andrea Caroni, ein freisinniger Ständerat und promovierter Staatsrechtler, für eine Verfassungsänderung ausgesprochen, um die neuen EU-Verträge dem Ständemehr zu unterstellen. Caronis Vorschlag wird im Parlament erneute Debatten entfachen – Debatten, die viele Befürworter der Verträge gerne vermeiden würden. Dass Caroni dies erschwert, ist durchaus positiv. Wichtig ist jedoch, dass sich sowohl National- als auch Ständeräte einer Einsicht zuwenden, die Bürger bereits an Stammtischen erreicht haben: Entscheidende Beschlüsse sollten breit akzeptiert werden. Das Ständemehr stärkt den Bundesstaat und sorgt für Stabilität. In diesem Fall ist es mehr als nur das – ein Vertrauensbeweis. Sowohl Gegner als auch Befürworter der neuen Abkommen sind sich einig, dass die kommende Abstimmung wegweisend sein wird. Der Bundesrat unterstreicht dies stets, wenn er auf die Unsicherheiten eines Alleingangs hinweist und die Verträge als sichere Alternative präsentiert. Die Gegner prognostizieren in ähnlicher Weise den Untergang der Schweiz. Egal wie das Votum ausgeht: Untergehen wird die Schweiz nicht, aber es werden bedeutende Veränderungen eintreten. Bei Ablehnung könnte ein kalter Wind aus Brüssel wehen; bei Zustimmung würde die Schweiz einen Teil ihrer Souveränität an die EU abgeben, was das Gesetzgebungsverfahren für Bürger undurchsichtiger macht. In der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht. Im Zweifelsfall müssen die Bürger entscheiden – nicht nur Experten in Bundesämtern –, ob bestimmte Änderungen den Grundprinzipien des Bundesstaates widersprechen. Viele sind überzeugt, dass diese Veränderungen verfassungsmässig sein sollten. Es ist bekannt, dass das Ständemehr die Hürde bei europapolitischen Abstimmungen auf etwa 55 Prozent erhöhen könnte. Kritiker der Verträge bemängeln eine mögliche Überbewertung einer tendenziell EU-kritischen Stimme aus Uri gegenüber einem EU-freundlichen Stimmbürger aus Zürich. Manche könnten dies als Ungleichbehandlung werten, doch das Ständemehr stellt sicher, dass Entscheidungen nicht nur durch eine einfache Mehrheit, sondern durch ein qualifiziertes Mehr zustande kommen. Die Auswirkungen einer Abstimmung müssen nicht nur entlang der A1, sondern auch in den entferntesten Regionen getragen werden. Während in zentralistischen Staaten wie Frankreich Effizienz im Vordergrund steht, bricht die Schweiz Macht auf allen Ebenen. Dieses Prinzip sollte auch bei wichtigen Entscheidungen gelten, insbesondere für den Souverän, die oberste Macht im Staat. Wer von den neuen Verträgen überzeugt ist, sollte keine zusätzliche Hürde von 5 Prozent fürchten. Ein doppeltes Mehr würde den Verträgen die notwendige Legitimation verleihen.