Die Zuger SVP-Fraktion hat den Leiter der Abteilung Fischerei und Jagd, Beda Schlumpf, heftig angegriffen. Philip C. Brunner, ein langjähriges Mitglied und Fraktionspräsident der Zuger SVP, wirft dem Amt missbräuchliches Verhalten vor. In einer neuen Interpellation stellt die Partei die Rechtmäßigkeit des Vorgehens in der Behörde infrage.
Brunner richtet den Fokus auf Schlumpf, der sowohl für die Jagdaufsicht verantwortlich ist als auch selbst jagt. Er behauptet, dass Schlumpf Treiber ohne gültiges Jagdpatent zugelassen habe – eine Regelung, die anderen Jägerinnen zu Strafen führen würde. Brunner sieht darin Amtsmissbrauch und erwähnt, dass Schlumpf über Befugnisse zur Ahndung von Verstößen verfüge.
Die Direktion des Innern widerspricht Brunners Darstellung entschieden. Lukas Langhart, ein Sprecher der Behörde, erklärt, dass die Kontroll- und Ahndungsverantwortung bei den Wildhütern liegt, nicht beim Abteilungsleiter. Diese dürfen nicht an der Jagd teilnehmen. Andere Mitarbeiter des Amts für Wald und Wild können unter bestimmten Umständen jagen, was durch eine interne Weisung aus August 2025 geregelt sei.
Zum Vorwurf, Schlumpf hätte unberechtigte Personen zur Jagd zugelassen, stellt Langhart klar: Er habe nur an zwei freien Nachmittagen mit einem Hochwildpatent gejagt. Anwesend war eine Begleitperson ohne eigenes Patent – ein gängiger und erlaubter Vorgang zur Vermittlung jagdlicher Erfahrungen.
Auch den Vorwurf, Schlumpf bringe einen unbewilligten Hund ins Büro, entkräftet der Sprecher. Es handle sich um einen ausgebildeten Schweisshund mit einer entsprechenden Bewilligung des Hochbauamtes vom Juli 2024.
Interessanterweise beantwortete der Kanton diese Vorwürfe vorab, obwohl er normalerweise keine Fragen zu laufenden Interpellationen stellt. Der Sprecher betonte, dass eine formelle Antwort im Rahmen der Regierungsratsantwort erfolgen werde.