Das Walliser Kantonsgericht hat die Anträge auf Entlassung der Staatsanwältinnen im Zusammenhang mit dem Brand in Crans-Montana zurückgewiesen. Der Antrag wurde vom Rechtsbeistand des Vaters eines verstorbenen Mädchens gestellt, das bei dem Unglück ums Leben kam.
Das Gericht hat am Donnerstag festgestellt, dass die Strafkammer «keine schwerwiegenden oder wiederholten Fehler der Staatsanwaltschaft gefunden hat, die als bedeutende Verletzung ihrer Pflichten zu bewerten wären und den objektiven Anschein von Befangenheit bei den betroffenen Staatsanwältinnen begründen würden».
Drei Ausstandsbegehren wurden abgelehnt: das erste gegen die Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud, das zweite gegen die stellvertretende Generalstaatsanwältin Catherine Seppey sowie zwei weitere Staatsanwältinnen des für die Ermittlungen zuständigen Teams. Das dritte Gesuch richtete sich an die Staatsanwältin im Regionalbüro der Staatsanwaltschaft Mittelwallis.
Gegen diese Entscheidung kann beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt werden.