Ein heute 34-jähriger Schweizer stand vor dem Bezirksgericht Zürich, da er des Versuchs beschuldigt wurde, im Sommer 2024 einen Brandanschlag auf eine Synagoge zu verüben. Das Gericht sprach den Mann jedoch frei und betonte das Fehlen von Beweisen für die Absicht eines solchen Anschlags; auch die Staatsanwaltschaft konnte keine entsprechende Intention nachweisen.
Der Angeklagte erklärte während des Prozesses, dass er zum Zeitpunkt der Tat unter psychischen Problemen litt und seitdem regelmäßig therapeutische Behandlungen in Anspruch nimmt. Das Gericht riet ihm, seine Therapie fortzusetzen.