Im Mittelpunkt des heutigen Bundesgerichtsverfahrens steht die Frage, ob die Abstimmung über das E-ID-Gesetz vom Herbst letzten Jahres aufgrund von vermuteten Unregelmäßigkeiten wiederholt werden muss. Eine der Hauptanliegen sind Spendenaktionen im Wahlkampf, insbesondere eine Zuwendung in Höhe von 30 000 Franken durch die Swisscom an die Befürworter des Gesetzes. Das Unternehmen gehört zu 51 % dem Bund und ist somit zur politischen Neutralität verpflichtet. Kritiker argumentieren, dass diese Spende gegen das Gebot der Neutralität verstößt.
Im Zuge der Beratung werden auch Beschwerden von Vertretern des Komitees E-ID-Gesetz nein sowie von Mass-voll und der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) behandelt. Diese argumentieren, dass die Spende der Swisscom den knappen Ausgang – 50,39 % Ja-Stimmen bei einer Differenz von 21 266 Stimmen – beeinflusst haben könnte. Darüber hinaus werden Medienhäusern wie Ringier und Tamedia vorgeworfen, die Allianz pro E-ID durch kostenlose Werbeflächen unterstützt zu haben, ohne dies in der Berichterstattung offenzulegen.
Das Bundesgericht hat bisher nur eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt – 2019 im Fall einer CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe. Die Mitte-Partei verzichtete damals auf eine erneute Abstimmung und startete später eine neue Initiative. Im Gegensatz dazu war die AHV-Reform von 2022 trotz Beschwerden aufgrund eines Rechenfehlers des Bundesamts für Sozialversicherungen gültig, da das Gesetz bereits in Kraft getreten war.