Die Mehrheit der Richter des ersten öffentlich-rechtlichen Senats des Bundesgerichts neigt nach den Worten von vier der fünf Richter dazu, die Beschwerden abzuweisen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig und muss durch eine Abstimmung per Handzeichen bestätigt werden.
In Bern, Zürich und Thurgau haben die EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll unter Führung von Präsident Nicolas Rimoldi sowie vier weitere Personen Beschwerde gegen die Volksabstimmung zur E-ID eingelegt. Ihre Hauptkritikpunkte richten sich gegen die finanzielle Unterstützung von 30’000 Franken durch die Swisscom an das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, welches für die Annahme der Vorlage eintrat. Zusätzlich bemängeln sie nicht-monetäre Zuwendungen in Höhe von insgesamt 163’000 Franken von den Verlagen Ringier und TX Group an die Allianz Pro E-ID.
Die Beschwerdeführer argumentieren, dass sich die Swisscom als bundesnaher Betrieb unzulässig in den Abstimmungskampf eingemischt habe, da das Unternehmen zur politischen Neutralität verpflichtet sei. Weiterhin hätten diese Zuwendungen gegen die Transparenzvorschriften für Wahl- und Abstimmungsverfahren verstossen.
Anstelle einer Aufhebung der Abstimmung fordern die Beschwerdeführer, dass das Bundesgericht feststellt, dass die politischen Rechte der Stimmberechtigten verletzt wurden. Das höchste Schweizer Gericht hat bisher lediglich eine einzige eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt: Im Jahr 2019 wurde die Abstimmung zur Volksinitiative gegen eine Heiratsstrafe annulliert, weil der Bundesrat zuvor falsche Informationen verbreitet hatte.