In einer rechtlichen Auseinandersetzung um den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware hat der Verein Digitale Gesellschaft beim Bundesverwaltungsgericht einen begrenzten Erfolg gegen den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erzielt. Das Gericht entschied, dass einige Informationen über die Software offengelegt werden müssen, während andere weiterhin geheim bleiben.
Zugang zu zwei Dokumenten hatte der Verein gemäß dem Öffentlichkeitsgesetz vom NDB gefordert, was dieser ablehnte. Der Verein erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob es sich um eine reine Datenspeicherung oder um Informationsbeschaffung handelt. Nach dem Nachrichtendienstgesetz sind Dokumente, die nur die Informationsbeschaffung betreffen, von der Offenlegung ausgenommen.
Der NDB argumentierte, dass die Grenze zwischen Datenbeschaffung und -verarbeitung fließend ist. Die Software analysiere vorhandene Daten und ermögliche neue Erkenntnisse. Diese Dokumente seien daher nicht unter das Öffentlichkeitsgesetz zu fassen. Der Verein Digitale Gesellschaft widersprach dieser Ansicht, da die Software nach seiner Meinung nur vorliegende Informationen durchsuche und verarbeite, ohne neue Daten zu beschaffen. Zudem fehle eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz der Software.
Das Gericht entschied, dass der Begriff der Informationsbeschaffung weit ausgelegt werden müsse und auch die vollständige Datenverarbeitung durch den NDB einschließe. Die Ausnahme von der Offenlegung gelte unabhängig von deren Rechtmäßigkeit.
Die Dokumente, welche der Verein einsehen wollte, enthielten operative und technische Details zur Informationsbeschaffung des NDB, die daher nicht offengelegt werden müssen. Ein Teil der Dokumente beinhaltete jedoch auch gesetzliche Grundlagen für den Einsatz der Software, die keine Rückschlüsse auf die Informationsbeschaffung zuließen und somit offengelegt werden müssen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bleibt umstritten; 2022 hatten Datenschutzorganisationen eine Petition mit über 10,000 Unterschriften gestartet, um ihre Nutzung im öffentlichen Raum zu stoppen.
Im nächsten Jahr plant der Bund die Umsetzung des Projekts AFIS2026, welches das vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) betriebene automatisierte Identifikationssystem erweitert und um ein Gesichtserkennungsmodul ergänzt. Der Bund bezeichnet den Prozess als „Gesichtsbildabgleich“ und sieht darin eine Modernisierung der Schweizer Ermittlungsarbeit.