In einem interaktiven Q&A-Format haben SRF-Wirtschaftsredakteur Matthias Heim und die Experten Simon Sommer sowie Katharina Probst-Meyer Fragen zur aktuellen Situation im Luftverkehr und zu Reisen beantwortet. Hier sind die fünf wichtigsten Erkenntnisse: Katharina Probst-Meyer, Leiterin der Fachstelle Passagierrechte beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), erläutert: “Bei einer Annullierung eines gebuchten Fluges aus der Schweiz ist die Fluggastrechte-Verordnung stets anwendbar. Die Airline muss eine Wahlmöglichkeit bieten: entweder ein Ersatzflugangebot akzeptieren oder vom Flug zurücktreten und den vollen Ticketpreis zurückerhalten.” Diese Rechte gelten jedoch nicht für Flüge, die von Drittstaaten in die Schweiz oder nach Europa führen, wenn sie mit Airlines aus Nicht-EU- oder -Schweizer Ländern durchgeführt werden. Simon Sommer, Mitgründer des Portals cancelled.ch, betont, dass bei einer Annullierung eine Reiseversicherung oft nicht hilfreich ist. Ansprüche können meist direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Zudem übernehmen Versicherungen in vielen Fällen Ereignisse wie kriegerische Konflikte, die häufig als Ausschlussgründe in den Verträgen aufgeführt sind. Matthias Heim, SRF-Wirtschaftsredakteur, erläutert: “Höhere Treibstoffpreise werden sich langfristig auf Transportkosten auswirken und könnten die Preise für importierte Produkte wie exotische Früchte ansteigen lassen.” Er rät zur Prüfung der Reisehinweise des EDA, um Gefahren in bestimmten Ländern einzuschätzen. Katharina Probst-Meyer erklärt weiter: “Es gibt kein Gesetz, das Airlines daran hindert, kurzfristige Flugannullierungen vorzunehmen. Ohne Alternativflug sollte man erneut Kontakt mit der Airline aufnehmen oder sich an das Bazl wenden, die Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte.” Bei Annullierungen weniger als 14 Tage vor dem Abflug besteht Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Simon Sommer weist darauf hin, dass nachträgliche Preisanpassungen bei Buchungen in der Regel nicht zulässig sind, da der Flugpreis einen wesentlichen Vertragsbestandteil darstellt. Er warnt vor den Berichten zu diesem Thema und betont die Notwendigkeit einer genauen Einzelfallprüfung.