Der Bundesrat muss der EU unmissverständlich klarstellen, dass die Schweiz nicht vorhat, Arbeitslosenleistungen an Grenzgänger auszuzahlen und auch keine geplanten Änderungen Brüssels in diesem Bereich übernehmen wird. Diese Forderung wurde kürzlich vom Nationalrat Lorenzo Quadri der Lega gestellt.
Laut Medienberichten, beispielsweise der Aargauer Zeitung, hat die EU intern beschlossen, dass Arbeitslosenleistungen nicht mehr von den Wohnstaaten, sondern von den Arbeitstaaten der Grenzgänger bezahlt werden sollen. Die Schweiz, mit rund 412.000 Grenzgängern, ist das europäische Land mit dem höchsten Anteil an G-Permit-Inhabern und würde daher stark betroffen sein.
Der Verfasser des Vorstosses weist darauf hin, dass die Kosten für die Schweizer Arbeitslosenversicherung im neuen System zwischen einigen hundert Millionen Franken und einer Milliarde jährlich schwanken könnten. Kantone mit vielen Grenzgängern müssten ihre regionalen Arbeitsvermittlungsstellen eigenfinanziert ausbauen, um sich einem möglichen Massenanmeldungen von Grenzgängern zu stellen. Die URC müsste zusätzliche Ressourcen aufwenden, um Grenzgänger statt einheimische Arbeitslose unterzubringen, was paradox sei und der „leichten indigenen Priorität“ widerspreche.
Bereits in früheren parlamentarischen Debatten zu diesem Thema betonte der Bundesrat, dass eine Änderung der Regelungen zur Arbeitslosigkeit von Grenzgängern eine Anpassung des zweiten Zusatzprotokolls zum Freizügigkeitsabkommen durch die gemischte Schweizer-EU-Kommission erfordere und ohne Zustimmung der Schweiz nicht möglich sei. Doch Quadri sieht darin keine ausreichende Gewährleistung.
“Es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundesrat behauptet, die Schweiz müsste sich an EU-Beschlüsse anpassen, um das Freizügigkeitsabkommen nicht zu gefährden”, betont er. Der Nationalrat fordert daher, dass der Bundesrat proaktiv und unabhängig von weiteren Diskussionen der EU mitteilt, dass die Schweiz keinerlei Anpassung an eine neue Regelung zur Auszahlung von Arbeitslosengeldern an Grenzgänger vornehmen wird, falls diese in Brüssel beschlossen werden sollte.