Stadt St. Gallen, 28.04.2026 – 12:00
Das Bundesverwaltungsgericht hat Sunrise angewiesen, ein TV-Angebot mit einer interaktiven Zusatzfunktion auszustatten, die Dienste für Sinnesbehinderte bietet.
Dem Telekommunikationsunternehmen ist es nun durch eine gerichtliche Entscheidung auferlegt worden, seine TV-Dienste um eine solche Komponente zu erweitern. Das Urteil unterstützt dabei die Beschwerde des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB-FFS) und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), welche am Dienstag bekanntgegeben wurde.
Die geforderte Hbb-TV-Komponente ist ein internationaler Standard, mit dem klassische TV-Programme um Zusatzdienste erweitert werden können. Die SRG bietet beispielsweise Dienste an, die speziell Sinnesbehinderten zugutekommen.
Der SGB-FFS betont, dass diese Hbb-TV-Komponente Vorteile mit sich bringt, die über traditionelle Untertitel und Gebärdensprachangebote hinausgehen. Demnach können Mitglieder des hörbehinderten Publikums erst durch diese Funktionen den Sendungen folgen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.