Als CEO der Schweizer Niederlassung einer europäischen Kommunikations-Holding erlebte ich vor einigen Jahren die Herausforderungen der Europäisierung. Kurz nach meiner Beförderung verlangte das europäische Headquarter sofortige Anpassungen unserer Arbeitsverträge, wobei jeglicher Lohnschutz entfiel und Gewerkschaftsmitgliedschaften untersagt wurden.
Als nächstes wollte das europäische Headquarter unsere Kunden- und Mandatsverträge der EU-Rechtsprechung unterstellen. Zum Glück lehnten einige unserer schweizerischen Kunden dies ab und drohten, uns zu verlassen. Dies führte dazu, dass wir zwei Rechtssysteme parallel anwendeten: europäisches Recht für unsere europäischen Mandate und Schweizer Recht für die meisten einheimischen Kunden.
Als CEO setzte ich stets auf das übersichtliche und klare Schweizer Recht, auch bei internationalen Aufträgen. Dies ermöglichte es den lokalen Gerichten, Streitfälle zu entscheiden – was in der Praxis nur selten vorkam. Die europäische Gruppe riskierte hingegen Prozesse bis hin zum Europäischen Gerichtshof, was sich in zwei Fällen auch realisierte und zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führte.
Bei den Konditionen mit unseren Kunden mussten wir europäische Standards übernehmen. Für uns Schweizer war dies desaströs: Die hohen Lohnkosten, gesteigerten Gesamtkosten sowie die Notwendigkeit, in drei Sprachen zu arbeiten, machten unsere Dienstleistungen mindestens dreimal teurer als auf EU-Ebene. Diese Bedingungen zwangen uns, internationale Mandate als finanzielles Verlustgeschäft anzunehmen und beschränkten unsere Souveränität erheblich.
Die europäische Gruppe konzentrierte sich vornehmlich auf die fünf großen EU-Mitgliedstaaten Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Spanien und Italien. Entscheidungen wurden zugunsten dieser Länder getroffen und Investitionen dort vorgenommen. Die kleinen Staaten gerieten in Vergessenheit.
Diese Vernachlässigung zwang mich dazu, zusammen mit Vertretern aus elf weiteren kleinen Ländern das europäische Headquarter auf die Souveränitätsverluste und schlechten Mandatskonditionen hinzuweisen. Es folgte die Gründung der «Small countries in Europe», deren Leitung ich übernahm. Nach einem Jahr stellte sich heraus, dass diese Initiative bedeutungslos war und keine echten Kompetenzen oder Änderungen brachte – ein Umstand, der mich nach weiteren zwölf Monaten zur Kündigung bewegte.
Im Laufe der Jahre wurden wir zusätzlich mit «International Management Fees» belastet, die zu Lasten kleiner Länder gingen und die europäische Bilanz aufbessern sollten. Die neuen EU-Anbindungsverträge sehen regelmäßige Beitragszahlungen vor, deren Höhe sich unbekanntermaßen erhöhen könnte – eine langfristige finanzielle Belastung für die Schweiz. Der geplante jährliche Beitrag von 350 Millionen Franken ab 2030 bis 2036 sowie zusätzliche Zahlungen bis 2029 sind erheblich.
Fazit: Wir verfügten nicht über direktdemokratische Mitbestimmung und konnten kaum noch selbst entscheiden, was für die Schweizer Niederlassung von Belang war. Die langfristige Souveränität der Schweizer Niederlassung stand auf dem Spiel.
Peter Marti ist Inhaber der Kreativagentur Marti Communications in Zürich.