Obwohl das Volk die Pflegeinitiative klar befürwortete, ist das Parlament nicht verpflichtet, alle Forderungen der Gewerkschaften umzusetzen.
Während der Corona-Pandemie erfuhr das Pflegepersonal eine beispiellose Solidarität. Die Bevölkerung spendierte Applaus von Balkonen und Fenstern, während sich Freiwillige bei Krankenhäusern meldeten. Das Timing für die Pflegeinitiative war ideal: Obwohl sie drei Jahre vor der Pandemie eingereicht wurde, fand die Volksabstimmung 2021 statt, als die Pandemie noch andauerte. Mit 61 Prozent Ja-Stimmen und Zustimmung aus allen Kantonen außer Appenzell Innerrhoden setzte sich die Initiative durch.
Das Resultat war gerechtfertigt: Das Pflegepersonal hat während der Krise Außergewöhnliches geleistet. Die Wichtigkeit ihrer Arbeit für das gesellschaftliche Funktionieren wurde dem Volk klar.
Bereits vor der Abstimmung stand fest, dass die Umsetzung nicht den Erwartungen der Befürworter entsprechen würde. Der Initiativtext war vage formuliert und ließ viel Interpretationsspielraum offen. So muss der Bund zwar für “angemessene Bezahlung der Pflegeleistungen” und “anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen” sorgen, wie dies konkret geschehen soll, bleibt jedoch unklar.
Der Streit im Parlament war vorprogrammiert. Am Dienstag reduzierte die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats den Vorschlag so stark, dass kaum noch von den ursprünglichen Versprechen übrig blieb. Der Widerstand von SP, Grünen und GLP hatte keinen Erfolg, besonders bei Kernforderungen zeigte der Rat keine Nachgiebigkeit: Weder die Höchstarbeitszeit auf 45 Stunden zu reduzieren noch die Normalarbeitszeit auf 40 Stunden.
Der Nationalrat handelte korrekt. Weitere Vorgaben wären ein unnötiger Eingriff in das funktionierende System der Sozialpartnerschaft und berücksichtigen nicht regionale Unterschiede im Gesundheitswesen. Es gibt keine andere Berufsgruppe, für die spezifische Regeln im Bundesgesetz festgelegt werden.
Dies ist kein Ausdruck mangelnden Respekts gegenüber dem Gesundheitspersonal, wie von den Grünen behauptet, und gefährdet auch nicht das Gesundheitssystem. Ein “krasser Verweigerung des Volkswillens”, wie es der Gewerkschaftsbund ausdrückt, ist unbegründet.
Der Nationalrat nutzte den Spielraum des Initiativtextes richtig. Bei der Umsetzung geht es um praktikable Vorgaben für Kantone, Spitäler und Heime statt allgemeiner Solidaritätserklärungen. Eine starre Umsetzung würde das Gegenteil bewirken: Die Initiative forderte etwa vom Bund die Definition von Arbeitsbedingungen und Löhnen sowie eine Mindestanzahl Pflegefachleute pro Patient, wobei Nicht-Erfüllung bestraft werden sollte.
Diese Forderungen sind im Initiativtext nicht explizit genannt, und solche starren Regeln würden das System kaum verbessern, aber teurer machen. Eine Umsetzung gemäß den Wünschen der Initianten hätte steigende Steuern und Krankenversicherungsprämien zur Folge.
Der Begriff ‘Volkswille’ ist unklar: Abstimmungsergebnisse beziehen sich nur auf den genauen Wortlaut des Vorschlags, nicht auf Zusagen der Initiativkomitees. Die Umsetzungskompetenz liegt beim Parlament. Historisch zeigt sich, dass das Stimmvolk nicht immer bei einer Folgeabstimmung die gleiche Entscheidung trifft. Wer den Volkswillen als feststehend betrachtet, irrt und beschränkt die Rechte des Parlaments.