Die Wettbewerbskommission hat zwei Ermittlungen im Bereich der Suchmaschinengeschäfte eingeleitet.
Der erste Fall betrifft die Werbebranche für Reisen, während sich der zweite auf Online-Casinos konzentriert. Einige Unternehmen haben sich selbst bei der Weko gemeldet, da sie verdächtigt werden, sich abgesprochen zu haben, um nicht miteinander in Konkurrenz zu treten, indem sie bestimmte Suchbegriffe auswählten. Laut Weko könnte dies den Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern auf Online-Suchmaschinen erschwert haben.
Für alle betroffenen Firmen gilt die Unschuldsvermutung.