Der Nationalrat hat eine Initiative zur Änderung der Spitalplanung in Gang gesetzt, indem er einer Motion von Patrick Hässig (GLP) zustimmte. Diese fordert eine gemeinsame Planung durch Bund und Kantone. Sollte auch der Ständerat zustimmen, würde dies einem Systemwechsel gleichkommen, wofür der Bundesrat die rechtlichen Voraussetzungen schaffen müsste.
Die Spitalplanung ist seit Langem umstritten, da Krankenhäuser eine Hauptkostenstelle im Gesundheitswesen darstellen. Die Kantone haben dabei eine Doppelrolle als Planer, Eigentümer und Finanzier der Spitäler inne. Trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Koordination ihrer Pläne, wird diese Vorgabe von vielen nicht erfüllt. Ein positives Beispiel ist die Ostschweiz, wo sich St. Gallen, Thurgau und Appenzell erst nach einem vorherigen Scheitern auf eine gemeinsame Planung einigten.
Der Bundesrat sieht das Potenzial für wirtschaftlichere Lösungen durch bessere Koordination noch nicht ausgeschöpft, lehnt jedoch den Vorstoß von Hässig ab. Er argumentiert, dass es zu früh sei, so grundlegend in das System einzugreifen, da die Umsetzungsfristen für kantonale Planungskriterien noch nicht verstrichen sind.
Viele Kantone scheinen diese Fristen, darunter vier Jahre für Akutsomatik und sechs Jahre für Psychiatrie, ungenutzt zu lassen. Die politische Notwendigkeit einer Reform bleibt bestehen. In Reaktion darauf hat die Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) im November 2025 einen Dreiphasenplan zur Koordination spezieller Behandlungen beschlossen, dessen Umsetzung bis 2031 geplant ist.
Die Privatspitäler äußern Bedenken. Der Branchenverband Ospita fordert faire Rahmenbedingungen für die Spitalplanung und warnt vor einer bevorzugten Behandlung kantonseigener Einrichtungen. Der Dreiphasenplan der GDK müsse auf Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugang basieren, nicht auf Eigentumsverhältnissen.
Vincent Michellod von Swiss Medical Network betont die Notwendigkeit einer gleichberechtigten Beteiligung privater Anbieter an der Planung. Kritiker befürchten, dass ohne deren Einbeziehung Risiken und Kosten auf die Steuerzahler abgewälzt werden könnten.
Die Diskussion zwischen Privatspitälern und Kantonen wird sich voraussichtlich weiterziehen, auch gestärkt durch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Klinik Hirslanden in einem Konflikt um die Zürcher Spitalliste 2023.