Seit dem Jahr 2022 übernimmt die Schweiz EU-Sanktionen gegen Russland, was bedeutet, dass Russland keine militärischen Güter wie Kriegsmaterialien, Schutzwesten oder Drohnen erhält. Solche Artikel werden in der Schweiz als “besondere militärische Güter” klassifiziert.
Diese Regelung gilt seit 2022 nicht nur für Russland, sondern auch für die Ukraine. Im Gegensatz zu den EU-Staaten setzt die Schweiz Sanktionen gegen beide Kriegsparteien um. Der Bundesrat argumentiert, dass das Gleichbehandlungsgebot im Neutralitätsrecht dies erfordere, damit keine der Parteien militärische Vorteile durch die Schweiz erhält.
Da es keine gesetzliche Grundlage für diese Massnahmen gab, griff der Bundesrat auf Notrecht zurück, um ein Exportverbot gegenüber der Ukraine zu rechtfertigen. Dieses Notrecht soll nach vier Jahren auslaufen, weswegen eine gesetzliche Basis geschaffen werden sollte. Der Gesetzesentwurf scheiterte in der Vernehmlassung, wie der Bundesrat letzte Woche bekannt gab: Kritisiert wurde insbesondere die weitreichende Auslegung des Neutralitätsrechts und dass einige Güter nicht als kriegsrelevant gelten sollten.
Trotzdem bleibt das Exportverbot gegenüber der Ukraine bestehen. Der Bundesrat stützt seine Entscheidung nun auf das Kriegsmaterialgesetz sowie ein liberaleres Güterkontrollgesetz. Mit dieser Haltung verdeutlicht er, dass er vor der Abstimmung zur Neutralitätsinitiative die Gleichbehandlungsregel streng auslegen will, ohne Rücksicht darauf, dass die Ukraine das Opfer eines Angriffs ist.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erklärt auf Nachfrage: Aus- und Durchfuhr von Gütern, die unter das Kriegsmaterialgesetz fallen oder bisher nicht in die Ukraine geliefert werden durften, bleiben weiterhin untersagt. Das bedeutet, dass der Ukraine nach wie vor keine besonderen militärischen Güter zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Juristische Stimmen äußern sich verwundert über diese strenge Auslegung. Astrid Epiney von der Universität Freiburg merkt an, dass der Bundesrat Spielraum gehabt hätte: Sie sieht die rechtliche Pflicht zur Gleichbehandlung auf Kriegsmaterial im engeren Sinne beschränkt und meint, der Ukraine könnten besondere militärische Güter geliefert werden.
René Rhinow, ehemaliger Ständerat und emeritierter Staatsrecht-Professor, kritisiert ebenfalls die strenge Auslegung des Neutralitätsrechts. Er sieht darin eine Gefährdung der EU-Sanktionen gegen Russland, deren Ziel es ist, das Völkerrecht zu respektieren. Rhinow warnt davor, dass Sanktionen gegen die Ukraine die eigentlichen Maßnahmen gegen den Aggressor schwächen könnten.
Für Beteiligte bleibt klar: Die Schweiz will Russland weiterhin als Aggressor sanktionieren.