Im Kanton Bern sorgt ein ungewöhnliches Fahrzeug für Diskussionen. Ein Gericht kritisiert das Verhalten des Berner Strassenverkehrsamtes, während Lauwiner den Fall als Sieg betrachtet.
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) des Kantons Bern hatte dem Zuger Jonas Lauwiner, bekannt als der «König der Schweiz», unrechtmässig seinen Fahrzeugausweis sowie die Kontrollschilder für seinen Panzer entzogen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern urteilte diesbezüglich zugunsten von Lauwiner, wie durch den Bericht von «der Bund» bekannt wurde. Das SVSA hatte den Panzer als gefährlich und nicht verkehrssicher eingestuft, ohne eine formelle Nachprüfung vorzunehmen.
Lauwiner hatte seinen BRDM-2-Spähpanzer ursprünglich im Kanton Zug angemeldet. Als er nach Burgdorf in Bern zog, erfolgte die Ummeldung bei der dortigen Behörde. Dem Antrag wurde stattgegeben und Lauwiner bekam die erforderlichen Dokumente.
Nach einigen Wochen zog das Strassenverkehrsamt die Schilder und den Ausweis jedoch wieder zurück. Die Begründung lautete, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher sei und ein erhöhtes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Lauwiners Einspruch gegen diesen Entscheid wurde vom Verwaltungsgericht positiv beschieden. Das Gericht stellte fest, dass eine Nachprüfung hätte angeordnet werden müssen, wie es das Gesetz verlangt. Da dies unterblieb, sei der Entzug rechtswidrig gewesen.
Nun könnte Lauwiner seine Dokumente zurückfordern und seinen Panzer bis zu einer gegebenenfalls anstehenden Nachprüfung weiter fahren. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig entschieden.