In einem bedeutenden Schritt für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beantragt der Luzerner Stadtrat einen Sonderkredit von 3,24 Millionen Franken. Dieser soll über zehn Jahre eine neue Fachstelle finanzieren, die in verschiedenen Formen als Voll- oder Teilzeitstelle existieren wird. Zusätzlich sind jährlich 120’000 Franken für Sach- und Betriebskosten vorgesehen sowie ein Nachtragskredit von 40’000 Franken für das Budget 2026.
Im Juni 2024 forderte das Parlament die Schaffung einer solchen Stelle, nachdem der Mangel an spezifischen Fachkenntnissen in dieser Hinsicht kritisiert wurde. Der Planungsbericht des Stadtrats zur Umsetzung und Finanzierung liegt nun vor.
Die neue Fachstelle wird die Verwaltung sensibilisieren, Anliegen aus der Bevölkerung aufnehmen und eigene Projekte initiieren. Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Procap, Pro Infirmis, SSBL sowie der Stiftung Brändi sind geplant.
Die Stadt Luzern verfolgt die Vision einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Behinderungen gleiche Rechte und Chancen besitzen. Die Fachstelle wird helfen, gesellschaftliche Strukturen zugänglicher zu machen und selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung zu fördern.
Ein weiteres Ziel ist die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention, die gleiche Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen garantiert. Der Stadtrat betont, dass Gleichstellung ein rechtlicher Anspruch und keine Wohltätigkeit sei.
Die Besetzung der Stellen ist für den Herbst vorgesehen, nachdem der Grosse Stadtrat den Planungsbericht am 11. Juni behandelt hat. Luzern fördert bereits die Gleichstellung bestimmter Personengruppen durch drei weitere Fachstellen: Integrationsförderung, Altersfragen und Gleichstellung.
Verwendete Quellen:
Bericht und Antrag zur Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung