Das Unterengadiner Regionalgericht hat den ehemaligen Chef des Polizeipostens in Scuol GR sowie Adam Quadroni, einen Baukartell-Whistleblower, von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Im Zentrum stand ein spektakulärer Einsatz am 15. Juni 2017, bei dem Quadroni auf offener Strasse festgenommen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Polizisten wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung und Hausfriedensbrüchen angeklagt, während Quadroni Drohung gegen Behörden vorgeworfen wurde.
Der Richter beschrieb die Festnahme als übertriebenen Polizeieinsatz. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen persönlichen Rachefeldzug des ehemaligen Polizisten, der Vorgesetzte beeinflusst und Informationen verzerrt habe. Die Verteidigung argumentierte jedoch, dass das Handeln aus Sorge um Quadronis Familie erfolgte und Entscheidungen kollektiv getroffen wurden.
Das Gericht entschied sich für die Verteidigung: Ein persönlicher Rachefeldzug konnte nicht nachgewiesen werden, und bei Quadroni fehlte es an einer konkreten Drohung. Die strafrechtliche Beurteilung des Polizisten ändere nichts daran, ob der Einsatz vom 15. Juni rechtmäßig war. Der Richter kritisierte das Vorgehen als übertrieben und verwendete bewusst den Begriff «unrechtmässig».
Matthias Brunner, Quadronis Anwalt, zeigte sich wenig überrascht über das Urteil: Ein Freispruch sei bei einem Polizeibeamten als Angeklagtem typisch. Für ihn war entscheidend, ob der Einsatz rechtmäßig gewesen wäre. Er bewertete den persönlichen Einschub des Richters positiv und bemängelte die Unklarheit über die Rechtmäßigkeit.
Beide Seiten ließen offen, ob sie das Urteil weiterziehen werden und wollen zunächst die schriftliche Begründung abwarten. Das Urteil wurde am 1. Mai 2025 verkündet.