Vincent Herzog, 41 Jahre alt und aus dem Kanton Waadt stammend, wuchs nicht auf einem Bauernhof auf. Dennoch verfolgt er den Traum, Bauer zu werden. “Von Oktober 2023 bis Dezember 2025 habe ich etwa 15 Höfe besichtigt und rund 30 Eigentümer kontaktiert. Alle Anstrengungen waren jedoch erfolglos”, berichtet er dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS). Die Gründe waren vielfältig: überhöhte Kaufpreise, ungünstige Standorte oder Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Bewirtschaftung.
Vincent Herzog ist Teil einer neuen Generation von Menschen, die sich für landwirtschaftliche Berufe interessiert. Diese Neo-Bauern sind zunehmend an landwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen präsent. Im kantonalen Bildungszentrum Grange‑Verney im Kanton Waadt machen sie heute 20 bis 30 Prozent der Lernenden aus. In Freiburg lag ihr Anteil im Kompetenzzentrum Grangeneuve 2022 bei etwa 15 Prozent, während in Châteauneuf im Wallis ungefähr die Hälfte der Studierenden nicht aus bäuerlichen Familien stammt. Bei den Lernenden für Gemüsegartenwirtschaft sind es sogar 90 Prozent.
In der Schweiz richtet sich der Verkaufspreis eines Bauernhofs nach dem Profil des Käufers oder der Käuferin. Kinder von Landwirten zahlen den sogenannten Ertragswert, der auf der tatsächlichen Produktionsleistung basiert. Diese Regelung wurde 1991 durch das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht eingeführt, um Spekulation mit Agrarflächen zu verhindern.
Andere Käufer zahlen den Verkehrswert, der dem Marktpreis entspricht. Im Waadtland liegt dieser bei 2.5 bis 5 Mal des Ertragswerts, im Jura zwischen 2.5 und 3 Mal. Mathilde Vandaele, Umweltwissenschaftlerin an der Universität Lausanne, findet das Konzept ursprünglich sinnvoll, sieht jedoch aktuell Probleme: “Nur innerfamiliäre Übernahmen reichen nicht mehr aus, um die Betriebe langfristig zu sichern. Der Ertragswert sollte es ermöglichen, einen Hof unter guten wirtschaftlichen Bedingungen zu übernehmen und Investitionen während der beruflichen Laufbahn zurückzuzahlen.”
In den nächsten fünfzehn Jahren wird mehr als die Hälfte der Schweizer Landwirte das Rentenalter erreichen. Agroscope schätzt, dass nur 44 Prozent auf eine familiäre Nachfolge zählen können. “In den übrigen Fällen werden Betriebe aufgeteilt oder an Nachbarn verpachtet”, erklärt Vandaele.
Für ältere Landwirte kann die Verpachtung eine Lösung sein, da sie ihr Eigentum behalten und im Wohnhaus bleiben können. Pachtzinse sind gesetzlich geregelt und müssen kantonal genehmigt werden.
Neo-Bauern wie Samuel De Oliveira aus Bulle FR wissen jedoch, dass Pachtzinsen nicht die einzige Investition darstellen. Nach vier Jahren Suche über remisedeferme.ch fand er einen Hof zur Pacht. Neben der monatlichen Zahlung musste er auch das Betriebskapital für Maschinen und Anlagen übernehmen, was rund 400’000 Franken kostete. “Zu zweit mit Eigenkapital gestartet, haben wir zudem ein Crowdfunding durchgeführt”, berichtet er. “Dennoch fehlte weiterhin Geld, weshalb wir einen Investitionskredit aufnahmen.”
Ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag hat in der Schweiz eine Mindestlaufzeit von neun Jahren. Trotz begrenzter Planungssicherheit bleibt die Pacht für viele Neo-Bauern der einzige Weg, den Beruf zu ergreifen.
RTS basik, 4.5.2026, 20:10 Uhr