Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen 40-jährigen Arzt wegen mehrfacher Sachbeschädigung und Nötigung. Sein Versuch, eine neue Gebühr im Parkhaus Irchel zu umgehen, endete teuer. Der Arzt hatte das Parkhaus am Heiligabend 2024 nutzen wollen, um Stau auf der Autobahn 1L zu vermeiden. Er musste jedoch feststellen, dass nunmehr für die Durchfahrt eine Gebühr von 3 Franken 50 verlangt wurde. In seiner Wut über diesen Umstand zerstach er an elf in unmittelbarer Nähe parkierten Autos der Universität Zürich jeweils einen Pneu, was Reparaturkosten von rund 9500 Franken nach sich zog. Diese Tat führte zu einem Strafbefehl wegen Sachbeschädigung, gegen den er Einspruch erhob und vor einer Einzelrichterin verhandelte. Im Prozess schwieg der Beschuldigte gemäß Anweisung seines Verteidigers zu sämtlichen Fragen, darunter auch jene nach seinem Einkommen von lediglich 300 Franken im Jahr 2023. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken (2700 Franken) bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie eine Busse von 700 Franken und die Erstellung eines DNA-Profils. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, da keine direkten Beweise existierten. Die Videoaufnahmen zeigten zwar den Beschuldigten am Parkautomaten und in seiner Nähe bei den parkierten Autos, jedoch nicht bei der Tat selbst. Der Arzt bückte sich mehrfach, ohne dass dies eindeutig als Pneu-Zerstechen interpretiert werden könne. Die Richterin urteilte trotz fehlender direkter Beweise aufgrund der Umstände und Videoaufnahmen zu einer Verurteilung. Der Angeklagte sei 47 Minuten im Parkhaus gewesen, habe sich irritiert gezeigt, mehrere Runden gefahren und den Ticketautomaten beschädigt. Sein hochgezogener Kapuzenpullover wechselte die Position während des Vorfalls. Die Beweislast basierte auf indirekten Hinweisen: Der Beschuldigte wurde als Hauptverdächtiger identifiziert, da er sich nach dem Bücken nicht anders verhalten hatte. Das Gericht sah in seinem Verhalten Wut und Frust begründet. Das Urteil lautete auf eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren und eine Busse von 500 Franken. Eine DNA-Probe wurde abgelehnt. Zusätzlich muss der Arzt 9500 Franken Schadenersatz sowie rund 6500 Franken Anwaltskosten tragen, was die Gesamtkosten auf über 20 000 Franken erhöht. Das Urteil (GG260007 vom 8.5.2026) ist noch nicht rechtskräftig.