Das Bezirksgericht in Zürich hat den Prozess gegen eine 33-jährige Ungarin, die des gewerbsmässigen Menschenhandels angeklagt ist, auf den 20. Mai vertagt. Grund dafür war das Unbehagen der Angeklagten über die eingesetzte Übersetzerin; bis zum neuen Termin soll Ersatz gefunden werden.
Von Dezember 2016 bis November 2022 wird der Beschuldigten vorgeworfen, mindestens 14 Frauen aus Ungarn nach Zürich gebracht und unter miserablen Bedingungen zur Prostitution gezwungen zu haben. Die Anklage lautet auf gewerbsmässigen Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung und Förderung der Prostitution.
Laut Anklageschrift suchte die Frau gezielt Frauen aus sozial und wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen, häufig obdachlos oder von Suchtproblemen betroffen, auf. Sie präsentierte sich als Helferin und versprach ihnen finanzielle Besserung durch Arbeit im Ausland.
In Zürich wurden die Frauen in Hotels im Langstrassenquartier untergebracht und rund um die Uhr überwacht. Ihre Arbeitszeiten begannen früh, oft mit nur zwei bis drei Stunden Schlaf pro Nacht. Sie mussten zwischen 1000 und 2150 Franken täglich erwirtschaften, wovon sie den Großteil an ihre Auftraggeberin abgeben sollten.
Die Beschuldigte soll sich durch diesen Handel ihren Lebensunterhalt finanziert haben, einschliesslich Schönheitsbehandlungen und Immobilienkäufen. Die Anklage führt zahlreiche Fälle von physischer und psychischer Gewalt auf. Bedrohungen, körperliche Misshandlungen sowie ungeschützter Sex führten zu gravierenden gesundheitlichen Folgen bei den Frauen.
Der Jahresbericht der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) vom 11. Mai zeigt, dass 228 Opfer von Menschenhandel betreut wurden; 65 davon in spezialisierten Schutzunterkünften. Zusätzlich unterstützte die FIZ weitere 444 Migrantinnen, darunter viele Betroffene häuslicher Gewalt.
Die Fachstelle fordert verstärkte Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie mehr Sensibilisierung für das Thema Menschenhandel. Der Verein arbeitet im Auftrag von Bund und Kantonen.
Während der Verhandlung forderte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens, da sie angeblich nicht auf alle relevanten Akten zugreifen konnte. Das Gericht entschied jedoch, den Prozess fortzusetzen, nachdem es die Staatsanwaltschaft zufriedengestellt hatte, dass alle notwendigen Beweise vorhanden seien.
Parallel läuft in Thun ein weiteres Verfahren gegen ein serbisches Trio, das Frauen als Putzkräfte ausgebeutet haben soll. Die Beschuldigten sollen die Arbeiterinnen unter Zwang zu extrem langen Arbeitszeiten gezwungen und ihnen mangelhafte Lebensbedingungen auferlegt haben.
Das Urteil im Thuner Prozess wird Mitte Juni erwartet.