Die Analyse von Kriminalitätsstatistiken in der Schweiz offenbart, dass Personen ohne Schweizer Pass überdurchschnittlich häufig straffällig werden. Trotz einer leichten Rückgangstendenz bei Straftaten im letzten Jahr bleibt die Situation komplex: Ausländer werden deutlich öfter verurteilt als Einheimische. Die jüngst vom Bund veröffentlichte Verurteilungsstatistik bestätigt diesen Befund und legt nahe, dass Probleme tiefer liegen.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die alle von der Polizei registrierten Straftaten erfasst, zeigt eine Zunahme schwerer Gewaltverbrechen. Im Gegensatz dazu liefert die Verurteilungsstatistik präzisere Angaben zu Täterprofilen, da nur bestätigte und einem Täter zugeordnete Delikte aufgeführt werden.
Selbst wenn man Straftaten aus dem Ausländergesetz (AIG) wie illegaler Aufenthalt herausrechnet, bleibt das Bild unverändert: Von 95.424 Verurteilungen im Jahr entfielen 52.243 auf Nicht-Schweizer – ein Anteil von 54,7 Prozent. Dies steht in starkem Kontrast zum Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung von 27 Prozent. Bei Kernstrafdelikten machen Personen ohne Schweizer Pass sogar 63,4 Prozent der Verurteilungen aus, verglichen mit 58 Prozent vor zehn Jahren.
Die Zuwanderung scheint nicht die primäre Ursache zu sein: Die Zahl der Verurteilungen von Schweizern im Kernstrafrecht ist zwischen 2015 und 2025 leicht gesunken. Auch die ausländische Wohnbevölkerung wuchs um mehr als 20 Prozent, während die Verurteilungen dieser Gruppe nur um sechs Prozent stiegen.
Ein signifikanter Anstieg der Verurteilungen ist bei Personen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu verzeichnen – eine Zunahme von fast 35 Prozent zwischen 2015 und 2025. Diese Kategorie umfasst Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie Grenzgänger und Kriminaltouristen, jedoch nicht anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung.
Blickt man weiter zurück bis 2007, zeigt sich, dass die Verurteilungsquote bei Schweizerinnen und Schweizern stabil geblieben ist. Bei Ausländern mit regulärem Aufenthalt stieg sie um 50 Prozent, obwohl deren Bevölkerungszahl um über 55 Prozent anwuchs. Die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt wirkt kriminalitätsmindernd.
Die Verurteilungen von Personen ohne dauerhaften Wohnsitz haben sich seit 2007 mehr als verdreifacht. Ob Kriminaltouristen oder Asylsuchende verurteilt werden, lässt sich nicht direkt aus den Zahlen ableiten, ist aber laut Strafverfolgungsbehörden der Fall. Veränderungen in den Migrationsbewegungen beeinflussen diese Tendenzen erheblich.