Ein Urteil des Strafgerichts Muttenz besiegelte die lebenslange Freiheitsstrafe für den Schweizer, der seine Ehefrau 2024 in deren gemeinsamem Haus in Binningen getötet hatte. Das Gericht wies das Argument zurück, er habe in Notwehr gehandelt, als seine Ehefrau ihn mit einem Messer attackiert habe. Die Staatsanwaltschaft und somit auch das Gericht sahen es als erwiesen an, dass der Mann die Frau ermordet hatte. Nach dem Mord zerstückelte er den Leichnam, was er ebenfalls nicht bestritt. Trotz seiner Notwehr-Verteidigung wurde er zusätzlich wegen Störung des Totenfriedens verurteilt. Das Paar hinterlässt zwei gemeinsame Kinder. Die Entscheidung fiel im Einklang mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie das Regionaljournal Basel am 13. Mai 2026 berichtete.