Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund einem entlassenen Militär-Dozenten eine Kompensation in Höhe von 16 Monatslöhnen zahlen muss. Der betroffene Mann war über ein Vierteljahrhundert beim Verteidigungsdepartement tätig.
Der bald 63-Jährige erfüllte seine Pflichten sowohl als Dozent an der ETH Zürich als auch in Forschungsprojekten und wurde über Jahre hinweg positiv beurteilt. Zwischen 2021 und 2023 kam es jedoch zu Kritikpunkten, darunter das Vorwurf des eigenmächtigen Ferienverbrauchs.
Im März 2024 kündigte das Verteidigungsdepartement (VBS) seinen Arbeitsvertrag zum Ende Juli desselben Jahres auf. Diese Entscheidung wurde in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts festgehalten.
Das Gericht urteilte, dass dem Militär-Experten die Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, seine Leistung zu verbessern, auch nachdem ihm der Lehrauftrag an der ETH entzogen worden war. Es sei unerheblich, wie dies ohne den Lehrauftrag erreicht worden wäre. Zudem wurde festgestellt, dass eine kritisierte Ferienreise von der Arbeitgeberin toleriert worden sei.
Daraus folgte die Schlussfolgerung des Gerichts, dass die Entlassung unverhältnismäßig und ungerechtfertigt war, da keine vorherige Mahnung erteilt wurde. Zudem hielt das Bundesverwaltungsgericht eine angebotene befristete Stelle für unzumutbar.
Angesichts der mangelnden Begründung für die Kündigung sprach das Gericht dem Dozenten acht Monatslöhne als Entschädigung zu. Weitere acht Gehälter wurden aufgrund seiner langjährigen Beschäftigung beim Bund und seines Alters hinzugerechnet (Urteil A-2817/2024 vom 7.5.2026).