Der Verband Casafair hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen zur maximal zulässigen Rendite von Mietwohnungen kritisiert. Anstelle dessen fordert der Verband für umweltbewusste und faire Hauseigentümer das Konzept einer ‘kostendeckenden Miete’, die eine niedrigere Rendite vorsieht und zudem Rückstellungen für Sanierungen beinhaltet.
In einer Medienmitteilung am Mittwoch kritisierte Casafair den Plan des Bundesrats, eine Nettorendite von bis zu zwei Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz zuzulassen. Dies würde laut Casafair die Mietspirale weiter verstärken und die Wohnungsnot verschärfen. Die Maximierung der Mietrenditen sei im Mietrecht nicht statthaft, so der Verband.
Bei einem aktuellen Referenzzins von 1,25 Prozent käme dies einer maximalen Rendite von 3,25 Prozent gleich, was Casafair als ungerechtfertigt ansieht. Dies insbesondere, weil Bundesobligationen nur einen Zinssatz von 0,5 Prozent bieten. Weiterhin sei es fragwürdig, eine so bedeutende Regelung auf Verordnungsebene statt durch ein Gesetz zu verankern.
Casafairs Präsidentin und Berner SP-Nationalrätin Ursula Zybach betonte, dass die Mietkalkulation sich an den tatsächlichen Kosten für Kapital, Unterhalt und Betrieb ausrichten müsse und nicht allein durch das Marktprinzip von Angebot und Nachfrage bestimmt werden sollte. Ziel sei es, einen fairen und angemessenen Preis zu finden, der beide Seiten zufriedenstellt.
Als Lösungsvorschlag präsentierte Casafair die ‘kostendeckende Miete’, welche eine maximale Nettorendite von 0,5 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz vorsieht. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Modells sind Rückstellungen für zukünftige Sanierungs- und Erneuerungskosten.
Im Februar 2026 hatte der Bundesrat eine Teilrevision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) zur Vernehmlassung eingereicht. Diese Änderungen wurden aufgrund einer Motion des Ständerats Stefan Engler (Mitte/GR) gefordert, welche das Parlament beschlossen hatte.
Die geplante Regelung soll vorbereitend festlegen, welcher Zuschlag zum Referenzzinssatz zulässig ist, falls dieser irgendwann über zwei Prozent steigen sollte. Demnach könnten Vermieter bei einem Referenzzins bis zu zwei Prozent weiterhin einen Gewinnzuschlag von zwei Prozentpunkten berücksichtigen. Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes darüber hinaus soll der Zuschlag schrittweise reduziert werden, um sich bei einem Satz von sechs Prozent auf 0,5 Prozentpunkte über dem Referenzzins zu stabilisieren.