Um mehr Bürger zur privaten Altersvorsorge zu motivieren, verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz mit dem Ziel, höhere Zuschüsse und bessere Renditen anzubieten. Im Mittelpunkt steht die Einführung eines Nachfolgemodells für die in Ungnade gefallene Riester-Rente.\n\nDas deutsche Rentensystem ist angesichts des demografischen Wandels unter Druck. Die Regierung versucht daher, durch neue Anreize mehr Menschen zur privaten Vorsorge zu bewegen. Am Freitag stimmte der Bundestag für das Nachfolgemodell der Riester-Rente.\n\nMit ihrer Einführung im Jahr 2002 wurde die Riester-Rente als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente und zur Vermeidung von Altersarmut gefeiert. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder bezeichnete sie als eine «historische Reform».\n\nTrotz anfänglicher Hoffnungen erwies sich die Riester-Rente jedoch als wenig attraktiv. Ende 2024 verfügten laut dem deutschen Arbeitsministerium über 15 Millionen Menschen noch über Riester-Verträge, doch bei etwa einem Viertel davon wurden keine Einzahlungen mehr geleistet.\n\nDas Hauptproblem: Die Rente war so konzipiert, dass sie möglichst risikoarm sein sollte. Verpflichtend mussten die Anbieter garantieren, dass keine Geldverluste entstehen, was jedoch zu geringen Renditen führte. Hohe Verwaltungskosten trugen dazu bei, dass viele Kunden ihr Engagement einstellten.\n\nDer Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, die Kapitalmarktmöglichkeiten künftig stärker zu nutzen und die festgelegte Beitragsgarantie aufzuheben. Sparer können nun zwischen verschiedenen Modellen wählen: eine volle Absicherung der eingezahlten Beträge bleibt bestehen. Neu hinzukommen Optionen mit 80-prozentiger Absicherung sowie ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das Investitionen in Aktienfonds oder ETFs ermöglicht.\n\nSelbstständige, bisher von der staatlich geförderten Altersvorsorge ausgeschlossen, können nun ebenfalls die Förderung nutzen. Die Änderungen treten am 1\. Januar 2027 in Kraft.\n\nDer Staatliche Zuschuss zur privaten Vorsorge, die Grundzulage, wird erhöht: von maximal 175 Euro auf künftig 540 Euro pro Jahr. Für die ersten gesparten 360 Euro gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent und für Beträge bis zu 1800 Euro weitere 25 Prozent.\n\nEltern erhalten eine zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind, solange mindestens 25 Euro monatlich angelegt werden. Diese Förderungen belasten den Staat jedoch finanziell: die Aufnahme der Selbstständigen führt laut Finanzministerium zu Mindereinnahmen von 350 Millionen Euro jährlich und zusätzliche 15 Millionen Euro für höhere Fördersätze.\n\nKünftig soll ein öffentlicher Träger ein Standarddepot anbieten, um eine günstige Alternative zu den privaten Anbietern bereitzustellen. Die Gebühren sollen auf maximal ein Prozent pro Jahr beschränkt werden. Dies stößt jedoch bei privaten Versicherungsunternehmen auf Kritik.\n\nFür bestehende Riester-Renten gilt Bestandsschutz, sodass sie unter den alten Konditionen weitergeführt werden können. Ein Wechsel in das neue Fördermodell ohne finanzielle Einbußen ist laut Regierungsvorlage möglich.