Das Kantonale Labor Zürich hat die Verpackung eines bei Migros und Coop erhältlichen Alpro-Haferdrinks von Danone Schweiz als irreführend eingestuft. Auf der Tetrapackung, die weiß-blau gestaltet ist, steht in einem Schriftzug: «SHHH…. THIS IS NOT MILK», wobei das i durch einen milchigen Tropfen ersetzt wurde. Das Gericht sieht darin eine Verwechslungsgefahr mit Kuhmilch.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Begriff “Milch” ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden darf. Obwohl sich inzwischen die Existenz von pflanzlichen Alternativen im Bewusstsein vieler Menschen verankert hat und diese nebeneinander mit echter Milch angeboten werden, bestätigte das Gericht ein Verbot der Bezeichnung “Milch” für vegane Produkte. Sibilla Bondolfi von SRF betont, dass dieses Urteil Klarheit schafft, da weder EU-Recht noch die Richtlinien des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit bindend seien.
Eine Mehrheit der Richterinnen und Richter befand eindeutig: Milch ist ausschließlich das Produkt aus dem Euter eines Tieres. Trotz der Einwände einer Richterin, dass niemand die Verpackung mit “M💧LK” für Kuhmilch halten würde und Begriffe wie “Kokosmilch” oder “Sojamilch” etabliert sind, wurde Danones Beschwerde abgewiesen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) unterstützt diese Ansicht. Josianne Walpen, Leiterin Ernährung und Print, erklärt: Es sei verwirrend, ein Produkt so zu kennzeichnen, dass es nicht das ist, was es ist. Die Verpackung müsse klar erkennbar machen, um welches Produkt es sich handelt.
Die Swiss Protein Association (SPA) hingegen argumentiert, dass pflanzliche Alternativen innovativ und leicht erkennbar sein sollten. Ihre Geschäftsführerin Karola Krell Zbinden betont den Nutzen der Verbindung zu ähnlichen tierischen Produkten und die Möglichkeit von Abgrenzungen wie “Das ist keine Milch”.
Zuvor hatte das Bundesgericht bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass Begriffe wie “Planted Chicken” aufgrund der Verwechslungsgefahr mit Hühnerfleisch verboten sind.