Am Freitag organisierte eine Parlamentskommission eine öffentliche Anhörung mit fünf Experten zur Frage des Referendumsmodus für neu unterzeichnete Vertragspakete zwischen der Schweiz und der EU. Die Meinungen der geladenen Fachleute gingen stark auseinander.
Ziel der Diskussion war es, festzustellen, ob das Abkommen dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterliegen soll. Ein obligatorisches Referendum erfordert ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen, während bei einem fakultativen nur ein Volksmehr notwendig ist.
An der öffentlichen Anhörung nahmen die Juristinnen und Juristen Astrid Epiney, Andreas Glaser und Stefan Schmid teil. Des Weiteren waren der Historiker Oliver Zimmer und der Politologe Adrian Vatter anwesend. Die Fachleute äußerten ihre Standpunkte während einer dreistündigen Diskussion.
Glaser vertrat die Ansicht, dass das Vertragspaket aufgrund seiner dynamischen Rechtsübernahme den Charakter eines Staatsvertrages habe und somit einem obligatorischen Referendum unterstehen müsse. Epiney hingegen war der Meinung, dass keine supranationalen Elemente vorhanden seien, was die Anwendung des Staatsvertragsreferendums ausschließe. Sie betonte, dass dies zu Rechtsunsicherheit führen würde.
Schmid argumentierte für eine Verfassungsänderung mit einer Übergangsbestimmung, um bestehende Widersprüche im Bereich der Personenfreizügigkeit auszuräumen, was ein doppeltes Mehr erfordert. Zimmer analysierte historisch und betonte den Unterschied zwischen dem europäischen Richterstaat und dem schweizerischen Gesetzgebungsstaat.
Vatter diskutierte die demokratischen Implikationen von Divergenzen zwischen Volks- und Ständemehr, indem er auf mögliche Kollisionen bei Abstimmungen über europäische Themen hinwies. Er stellte fest, dass das doppelte Mehr zu einer Spaltung zwischen den Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen führen könnte.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) zog nach der Anhörung keine Entscheidung und plant, die Position des Bundesrats in einer kommenden Sitzung zu hören. Der Bundesrat hatte sich bereits im Vorjahr für das fakultative Referendum ausgesprochen.
Letztlich liegt die endgültige Entscheidung über den Referendumsmodus beim Parlament.