Das Bundesgericht hat zugunsten eines Schülers des «Centre professionnel du Nord-vaudois» entschieden, nachdem dessen Anfrage an die Schuldirektion aus dem Jahr 2023 abgelehnt worden war. Der Schüler wollte wissen, ob er in der Schule eine Debatte zwischen Kandidatinnen und Kandidaten der FDP, SVP, SP und Grünen organisieren dürfe. Die Ablehnung basierte auf einer kantonalen Regelung, die solche Debatten weniger als zehn Wochen vor einem Urnengang verbietet.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schülers angenommen und betont dabei die Bedeutung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit als Grundlage für eine freie demokratische Willensbildung sowie zur Ausübung politischer Rechte.