Der Bundesrat gibt zu, dass das Kindeswohl in Schweizer Asyl- und Ausländerverfahren nicht konsequent umgesetzt wird. Diese Erkenntnis wurde im Rahmen eines Berichts ans Parlament festgehalten. Derzeit genügen die rechtlichen Grundlagen laut Bundesrat zwar, um den Schutz des Kindeswohls zu gewährleisten.
Das Anliegen für den Bericht ging vom Nationalrat aus, initiiert durch ein Postulat von Samira Marti (SP/BL). Dieser Bericht untersuchte asyl- und ausländerrechtliche Verfahren, die Unterbringung sowie die Wegweisung von Minderjährigen und berücksichtigte dabei das Kindeswohl im Kontext des Rechts auf ein Privat- und Familienleben.
Für den Bericht wurde eine externe Studie in Anspruch genommen, an der auch verschiedene Institutionen beteiligt waren: Bundes-, Kantons- und Gemeindevertreter, das Uno-Flüchtlingshilfswerk, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, die Eidgenössische Migrationskommission, die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz und das Schweizerische Rote Kreuz.
Kritikpunkte umfassten unter anderem, dass das Kindeswohl nicht systematisch in allen Verfahrensschritten geprüft werde und Anhörungen teils nicht kindgerecht durchgeführt werden. Diskutiert wurde zudem, ob spezifische Normen eingeführt oder bestehende Instrumente konsequenter angewendet werden sollten, um das Kindeswohl stärker zu verankern.
Der Bundesrat anerkennt die inkonsequente Umsetzung des Kindeswohls in Asyl- und Ausländerrechtsbereichen. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen seien jedoch ausreichend, um dem Kindeswohl Rechnung zu tragen.
Eine Arbeitsgruppe wird nun Empfehlungen zur Einheitlichkeit der Praxis entwickeln, mit Fokus auf kindgerechte Verfahrensgestaltung und die Unterbringung, Betreuung sowie Bildung von Minderjährigen.
Das Thema Kindeswohl soll zudem in die Asylstrategie 2027 integriert werden. Diese Strategie verfolgt das Ziel beschleunigter Verfahren zur Entlastung des Asylsystems. Kurze Prozesse und wenige ausstehende Fälle könnten dazu beitragen, dass Minderjährige weniger Zeit in Asylunterkünften verbringen müssen.